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Urteil noch nicht rechtskräftig So will Rechtsextremist Sven Liebich seine Verurteilung noch abwenden

Sven Liebich beschreitet weiter den Rechtsweg. Auf eine Berufung folgt nun eine Revision. Warum sich das Verfahren gegen ihn noch Monate hinziehen könnte.

Von Denny Kleindienst 07.11.2022, 14:56
Sven Liebich Mitte am letzten Verhandlungstag Ende Oktober am Landgericht Halle: Dort war er zu einer zehnmontigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Sven Liebich Mitte am letzten Verhandlungstag Ende Oktober am Landgericht Halle: Dort war er zu einer zehnmontigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Foto: Denny Kleindienst

Halle (Saale)/MZ - Sven Liebich hat Revision eingelegt gegen das Urteil des Landgerichts Halle. Vor zwei Wochen wurde der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Liebich zu zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen Verleumdung, Volksverhetzung und der Verunglimpfung von religiösen Bekenntnissen verurteilt.