Rocker-Prozess in Halle Rocker-Prozess in Halle: Zwei Jahre Haft auf Bewährung nach Schüssen auf Auto

Halle (Saale) - Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung ist ein 25-Jähriger aus dem Rocker-Milieu verurteilt worden, der im März 2013 auf eine Gruppe verfeindeter Rocker geschossen hatte. Er wurde am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen und muss zudem 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Den Vorwurf des versuchten Totschlags konnte das Gericht nicht nachweisen, sah es aber als erwiesen an, dass der Mann auf ein Auto, in dem verfeindete Rocker saßen, geschossen hat.
Die Kugel verfehlte die Insassen. Splitter einer Scheibe verletzten den Beifahrer. Später fanden Polizisten eine illegale Waffe im Auto des 25-Jährigen. Positiv wertete das Gericht, dass der Mann sich geständig gezeigt habe, was in seinen Kreisen eher ungewöhnlich sei. Die Strafe ist auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der 25-Jährige hatte vor dem Urteil beteuert, dass er die Tat bereue. Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen das Urteil nicht anfechten.
Die Anklage hatte in ihrem Plädoyer eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung hatte sich für ein Jahr und acht Monate ausgesprochen, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Die Anklage hatte hier vier Jahre verlangt. (dpa)