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Rechtsstreit um Gartenanlagen Rechtsstreit um Gartenanlagen: Gemeinde Krosigk verliert vor Gericht

Von Andreas Lohmann 11.02.2002, 18:50

Kosigk/MZ. - Die Gemeinde Krosigk steht im Streit um den Verkauf von 41 Kleingartenparzellen vor einem juristischen Scherbenhaufen. Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hatte die Boden-Verkäufe im Januar 2001 für rechtswidrig erklärt und weitere Aktivitäten untersagt (Az: 7 U 132/99). Inzwischen ist auch ein letzter Versuch der Gemeinde und ihrer Bürgermeisterin Monika Geier (CDU) gescheitert, Recht zu bekommen. Der 3. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes lehnte einen Antrag auf Revision des OLG-Urteils ab.

"Die Sache ist jetzt endgültig zu unseren Gunsten entschieden", freut sich darum Reinhard Holland, Vorsitzender des Kreisverbandes der Gartenfreunde. Sein Stellvertreter Werner Ilchmann fügt hinzu: "Es hat sich gelohnt, unseren Standpunkt hartnäckig zu vertreten."

Das Urteil dürfte für Krosigk noch finanzielle Folgen haben. Eines steht bereits fest: Die hoch verschuldete Gemeinde muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Ilchmann: "Da werden mindestens 50 000 Euro zusammenkommen." Geier, die sich im Urlaub befindet, wollte am Montag noch keine Stellungnahme abgeben. Sie verwies auf ein baldiges Pressegespräch.

Die Gemeinde Krosigk war Mitte der 90er Jahre dazu übergegangen, bisheriges Pachtland in den Gartenanlagen "Am Mühlberg" und "Am Mühlteich" an die Nutzer zu verkaufen. Der Saalkreis-Gartenverband sah damit die Grundfesten des Kleingartenwesens erschüttert. Denn eine der Säulen ist, dass Gartenvereine Pachtland bewirtschaften. Beackern sie eigenen Grund und Boden, verlieren sie ihren besonderen Status und sind nicht mehr durch das Bundeskleingartengesetz geschützt. Dieses verbietet Landverkäufe an Pächter.

Der Krosigker Gemeinderat und auch die Bürgermeisterin sahen die Dinge anders. Sie argumentierten, es handele sich nicht um Kleingärten, sondern um Erholungsgrundstücke, also seien Verkäufe zulässig. Vor Gericht konnte diese These nicht untermauert werden. Zwar legte die Gemeinde zum Beweis aktuelle Fotos von Parzellen vor, auf denen von kleingärtnerischer Nutzung nicht viel zu sehen war. Doch das OLG schenkte dem wenig Beachtung. Viel wichtiger für die Urteilsfindung waren dem 7. Zivilsenat die Zeugenaussagen der früheren Vereinsvorsitzenden. Sie berichteten, dass die Nutzflächen der Gärten bis 1990 auf jeden Fall zu mehr als 50 Prozent für Obst- und Gemüseanbau genutzt worden waren. Daraus schloss das Gericht, es handele sich sehr wohl um Anlagen, die unter das Bundeskleingartengesetz fallen.

Auch die Behauptungen Krosigks, es hätten keine gültigen Pachtverträge mit den Kleingärtnern bestanden und der Kreisverband der Gartenfreunde dürfe die Vereine rechtlich nicht vertreten, wurden vom OLG zurückgewiesen. Abzuwarten bleibt nun, ob Käufe zu Lasten Krosigks rückabgewickelt werden müssen. Auszuschließen ist es nicht, zumal derzeit unklar ist, ob auf den strittigen Flächen jemals Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser erteilt werden können.