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Rechtsstreit um ehemals besetztes Haus Rechtsstreit um ehemals besetztes Haus in Halle: Klagen aus der Hafenstraße

Von Oliver Müller-Lorey 07.08.2017, 06:03
So werden Besucher der „Hasi“ Hafenstraße begrüßt.
So werden Besucher der „Hasi“ Hafenstraße begrüßt. Lutz Winkler

Halle (Saale) - Anwohner rund um die Hafenstraße klagen wegen des Anfang 2016 besetzten Hauses - der „Hasi“ - gegen die Stadt. Konkret bemängeln sie die Untätigkeit und zu lasches Arbeiten des städtischen Bauordnungsamtes. Das sagte Rechtsanwältin Adina Perczynski, die die Kläger vertritt, der MZ.

Worum geht es in dem Streit? Die klagenden Anwohner hätten bei der Stadt einen sogenannten Antrag auf baurechtliches Einschreiten gestellt. „Das ist ein Mittel, wenn Bürger denken, in der Nachbarschaft läuft etwas falsch, es gehen Gefahren von einem Objekt aus“, so Perczynski. Im Fall der Hasi - die Anfangsbuchstaben von Hafenstraße und Hausnummer sieben - werde vermutet, dass nicht die nötigen Genehmigungen vorliegen, um das Haus so zu nutzen, wie es derzeit geschieht.

Hafenstraße als Veranstaltungsort für Konzerte

Inzwischen würde es als Veranstaltungsort für Konzerte mit einem regelrechten Massenandrang genutzt. „Es wird nach Außen proklamiert, es handle sich um ein soziokulturelles Zentrum, aber was da passiert, ist etwas anderes“, so die Juristin.

Ihr zufolge müsste der Eigentümer des besetzten Hauses - die Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG) - deshalb eine Nutzungsänderung bei der Stadt beantragen. Das habe die HWG auch getan, aus ihrer Sicht allerdings nur unvollständig. „Die HWG hat nur ein Formblatt ausgefüllt und mehrere Anlagen fehlten“, so Adina Perczynski. Bei privaten Immobilienbesitzern hätte das Bauamt die fehlenden Unterlagen mit Nachdruck eingefordert. Im Fall der HWG sei dagegen kaum und viel zu lasch nachgehakt worden. Wegen dieser mutmaßlichen Nachlässigkeit werde das städtische Bauamt nun verklagt, berichtet sie.

Stadt Halle sieht keine Versäumnisse bei Bauamt oder HWG

Im Rathaus weiß man von der Klage, sieht aber keine Versäumnisse bei Bauamt oder HWG. „Die Anwohner möchten eine Nutzungsuntersagung erreichen“, so Stadtsprecher Drago Bock. Die HWG habe im Herbst 2016 bei der Stadt einen Bauantrag für die Nutzungsänderung gestellt.

„Im Rahmen des Bauantragsverfahrens hat die HWG unter anderem ein Bodengutachten in Auftrag gegeben. Dies liegt nunmehr vor und wird aktuell von der HWG ausgewertet“, so Bock. Wozu das Bodengutachten nötig ist und was untersucht wurde, ließ er offen. Nachdem das Gutachten ausgewertet sei, werde die Stadt über den Antrag der Anwohner auf Untersagung der Nutzung entscheiden.

Bauordnungsamt muss über einen Bauantrag der HWG befinden

Die Gemengelage ist dabei alles andere als einfach. Denn das städtische Bauordnungsamt muss über einen Bauantrag der HWG, einer städtischen Tochtergesellschaft, befinden. Die Stadt entscheidet also quasi über sich selbst. Möglich ist aber auch, dass das mit Spannung erwartete Votum des Bauamts gar nicht nötig wird. Denn bereits im September könnten die Nutzer ohnehin aus dem Haus verdrängt werden. Die HWG hatte den Hausbesetzern Anfang 2016 eingeräumt, die Hasi bis September 2017 nutzen zu dürfen. Bislang ist unklar, ob der Vertrag verlängert wird. Zuletzt hieß es, die HWG wolle auf ihrer nächsten Aufsichtsratssitzung darüber entscheiden. Auf Nachfrage, wann das sei, blieb die HWG ungenau: Sie werde „voraussichtlich im vierten Quartal des Jahres“ stattfinden, sagte eine Sprecherin.

Die Nutzer der Hasi halten sich indes bedeckt. Mitte Juli hatte die MZ sie unter anderem gefragt, ob Konzerte überhaupt stattfinden dürfen und wie sie die mutmaßliche Belastung der Anwohner durch den Lärm einschätzen. Auf eine Antwort wartet die MZ bis heute. (mz)