Keine Sperrmüllabholung aus Pflegeheimen Keine Sperrmüllabholung aus Pflegeheimen: Angehörige bleiben auf alten Möbeln sitzen

Halle (Saale) - Wenn ältere Menschen in einem Pflegeheim sterben, kümmern sich in den meisten Fällen Angehörige um den Nachlass. Dazu gehört beispielsweise, mitgebrachte Möbel zu entsorgen. Die Bewohner und die Angehörigen haben allerdings keinen Anspruch auf eine kostenfreie Sperrmüllabholung direkt aus den Pflegeheimen.
Das wollte die AfD-Fraktion mit einem Antrag im Stadtrat ändern. Demnach sollte die kostenfreie Abholung einmal jährlich auf die Angehörigen von Heimbewohnern übertragen werden können. „Die Angehörigen werden um den Betrag von immerhin 20 Euro entlastet“, sagt der AfD-Fraktionsvorsitzender Alexander Raue. Lediglich 15 Euro für den logistischen Aufwand der Stadtwerke zur Terminabholung müssten bezahlt werden.
Keine Sperrmüllabholung: Angehörige bleiben auf Mobiliar sitzen
„Da die Angehörigen derzeit aufgrund der Kostensteigerungen in der Pflege eine erhebliche Mehrbelastung erfahren, ist es sozial gerechtfertigt, sie bei der Erfüllung dieser gesellschaftlich wichtigen Aufgabe zu unterstützen“, so Raue. Die MZ hatte vor ein paar Monaten über eine hallesche Familie berichtet, die den Sperrmüll der verstorbenen Mutter entsorgen musste. Eine kostenfreie Abholung war nicht möglich.
Die Stadtwerke hatten damals erklärt, dass die Abfallgebühr für Wohngrundstücke aus der Restmüllgebühr und aus der Personengebühr besteht. In der Personengebühr sei die jährliche kostenfreie Sperrmüllentsorgung enthalten. Pflegeheime bezahlten jedoch nur die Restmüllgebühr. Darum hätten deren Bewohner keinen Anspruch auf die kostenfreie Sperrmüllentsorgung. Diese Begründung wiederholte die Verwaltung im Finanzausschuss. Die Mehrheit der Stadträte lehnte den AfD-Antrag ab. (mz)