Hürden bei Gründung einer Ich-AG Hürden bei Gründung einer Ich-AG: «Da wiehert der Amtsschimmel»
Halle/MZ. - Heidrun Weinholz will die neuen Möglichkeiten nutzen, eine Ich-AG gründen. Dabei stößt sie aber im Arbeitsamt auf bürokratische Hürden, sagt die 33-Jährige: "Da wiehert der Amtsschimmel."
Sie hatte Schneiderin gelernt, zur Altenpflegerin umgeschult. Dann bekam Heidrun Weinholz mit Ehemann Stephan drei Kinder. Ende Mai endet der Erziehungsurlaub, zwischen den Geburten war sie für kurze Zeit arbeitslos. "Ich will jetzt aber wieder anfangen zu arbeiten."
Fleißig schrieb sie Bewerbungen auf Altenpfleger-Stellen - bekam aber nur Absagen. "Das sind typische Vorurteile, die da rüber kommen. Die Arbeitgeber denken, wegen der drei Kinder sei ich nicht flexibel genug." Arbeitslosigkeit sei aber keine Alternative: Sie wolle sich "nicht einreihen in das Millionenheer der Arbeitslosen". Lieber wird sie ihr eigener Chef - und will unter dem Namen "Heinzelmännchen" Hauswirtschafts-Dienstleistungen anbieten, von Kinderbetreuung bis Bügelservice. Dabei soll das Ich-AG-Programm des Arbeitsamts helfen, ein Existenzgründungszuschuss mit einer Förderung von maximal 14 400 Euro über drei Jahre. Ehemann Stephan hat seine Frau zum Arbeitsamt begleitet. "Da wurde uns eröffnet, dass sie sich dafür für einen Tag arbeitslos melden soll." Es folgte einiger Aufwand. Heidrun Weinholz musste Bescheinigungen einreichen, über Mutterschaftsgeld (Krankenkasse), Erziehungsgeld (Sozialamt), Gehalt des Ehemannes (Altenpfleger), Stand der Konten, Versicherungen und Lebensversicherungen. "Wir mussten alles darlegen", sagt Stephan Weinholz, "wir mussten uns für den einen Tag Arbeitslosigkeit nackig machen."
Für den eigentlichen Ich-AG-Antrag sei nur ein Gewerbeschein und ein Formular nötig. Allein der aufwändige Weg, für einen Tag Arbeitslosigkeit anzumelden, sei doch sehr bürokratisch. Heidrun Weinholz: "Ich habe den Eindruck, dass da stur nach Richtlinien gearbeitet wird. Es werden einem relativ viele Steine in den Weg gelegt, wenn man sich so selbstständig machen will."
Arbeitsamts-Direktorin Sabine Edner verweist auf die Rechtslage: "Ein Anspruch auf Existenzgründungszuschuss hat nur, wer vor Beginn der Existenzgründung Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen hat." Noch diese Woche komme der Arbeitslosenhilfe-Bescheid. Edner: "Erst danach kann über die Bewilligung des Antrags auf Existenzgründungszuschuss entschieden werden."