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Halle Halle: Haft nach tödlichem Autounfall

Von SILVIA ZÖLLER 07.09.2009, 17:13

HALLE/MZ. - Eine 24-Jährige, für die die Ampel in diesem Moment grün zeigte, wurde von dem Wagen erfasst. Die junge Frau, die ein zweijähriges

Kind hinterlässt, starb an schwersten Verletzungen noch am Unfallort. Das Urteil lautete auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Straßenverkehrs-Gefährdung.

Von einem tragischen Geschehen sprach die Vorsitzende Richterin Ina Westerhoff: "Die Mutter eines kleinen Mädchens ist tot. Das ist kein Schicksal, sondern die Schuld des Angeklagten." Angesichts einer Cannabis-Konzentration im Blut, die in etwa der von 1,1 Promille Alkohol und damit der absoluten Fahruntüchtigkeit entspricht, sprach Westerhoff klare Worte zum Angeklagten: "Wer sich so in ein Auto setzt, dem ist das Leben anderer fast egal." Obwohl Johannes M. weder vorbestraft ist, noch Punkte in Flensburg hat hielt das Gericht eine Haftstrafe für notwendig. Es sei nicht hinnehmbar, dass jemand so grob gegen Verkehrsregeln verstoße und dann Bewährung erhalte, so die Richterin.

Den Polizeibeamten hatte sich am Unfallort ein Bild des Grauens geboten: Fahrzeugteile waren auf einer Strecke von rund 80 Metern verstreut, die beiden Unfallwagen waren durch die Wucht des Aufpralls 40, beziehungsweise fast 70 Meter weggeschleudert worden. Wie ein Gutachter in dem Prozess sagte, waren keine technischen Mängel die Ursache für den Zusammenstoß.

In der Verhandlung hatte der gelernte IT-Systemelektroniker zu den Anklagevorwürfen geschwiegen. Erst am Ende des Prozesses sagte er: "Ich denke jeden Tag über das Geschehen nach. Es ist schwer genug, damit zu leben." Johannes M. beteuerte, dass es ihm Leid tue, was geschehen ist. Während Staatsanwalt Dennis Cernota eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert hatte , beantragte Verteidiger Steffen Körbs Bewährung.