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Festnahme dank DNA-Probe Festnahme dank DNA-Probe: Vergewaltiger nach 15 Jahren gefasst

Von Silvia Zöller 12.09.2016, 12:06
Probe zur Feststellung von DNA
Probe zur Feststellung von DNA dpa

Halle (Saale) - Es ist ein kriminalistischer Glückstreffer: Durch eine DNA-Probe kann vermutlich ein 15 Jahre alter Vergewaltigungsfall aufgeklärt werden. Damals, 2001, war eine Kellnerin in der heute nicht mehr bestehenden Gaststätte „Schluckspecht“ in der Thomasiusstraße brutal von einem Mann vergewaltigt worden. Da es schon später Abend war und die Frau kurz vor Schließung alleine war, gab es keine Zeugen. „Und das Opfer konnte damals keine Angaben zum Aussehen des Täters machen“, so Yvonne Dittmann, Sprecherin des Landgerichts Halle.

Gutachten wird angefertigt

Jedoch konnte damals eine DNA-Probe sichergestellt werden, genetisches Material des Täters. Nach der Festnahme eines Mannes in Thüringen stellte sich jetzt heraus: Die DNA, die der Mann dort an den Tatorten im Frühjahr dieses Jahres hinterlassen hat, ist identisch mit derjenigen des Vergewaltigers von Halle aus dem jahr 2001.

Doch der Treffer aus dem DNA-Abgleich ist nicht verbindlich für eine Gerichtsverhandlung. „Für ein Verfahren ist ein Gutachten notwendig. Das ist in Auftrag gegeben. Bis Freitag ist die Frist zur Abgabe beim Landgericht“, erklärt die Sprecherin das Vorgehen. Erst dann liegt den Richtern ein verbindliches Beweismittel vor - oder auch nicht, je nachdem, wie das Gutacvhten ausfällt.

Dennoch reichte der Treffer in der bundesweiten DNA-Datenbank für einen Haftbefehl. Seit Anfang Juli sitzt der heute 43-jährige Mann im Roten Ochsen in Untersuchungshaft. Sollte das Gutachten ergeben, dass die beiden Spuren von ein und demselben Täter stammen, soll es voraussichtlich Ende Oktober zum Prozess gegen den bereits mehrfach vorbestraften Ex-Hallenser kommen. Dann wird auch das Opfer als Zeugin geladen. „An die Tat kann sie sich auch nach 15 Jahren sehr gut erinnern, nur nicht an den Täter“, so Yvonne Dittmann.

Erfolg in früherem Fall

2007 hatte ebenfalls eine DNA-Probe zum Täter geführt: Eine 13-jährige war 2002 in Schkopau auf dem Weg zur Sekundarschule, als sie im Schlosspark von einem Mann angesprochen wurde. Er zerrte sie hinter die Bühne im Park, wo er sie sexuell missbrauchte. Das Mädchen trat dem Mann jedoch gegen sein Geschlechtsteil und konnte flüchten.

2008 wurde gegen den Mann verhandelt: Eine Probe, die den Ermittlern in Magdeburg vorlag, stimmte exakt mit den DNA-Spuren überein, die 2002 bei dem Mädchen genommen wurden. Zwei Jahre auf Bewährung und eine Wiedergutmachung in Form einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 2.000 Euro - mit diesem Urteil endete am Merseburger Amtsgericht das Verfahren gegen den gebürtigen Hallenser.

Nicht erfolgreich war dagegen der größte Massen-Speicheltest, den es je in Halle gegeben hatte: Auf der Suche nach einem Serienvergewaltiger wurden 6.000 Männer in Halle überprüft. Ohne Ergebnis wurden die Ermittlungen im Mai 2012 eingestellt. Trotz des Aufwandes gab es keine Übereinstimmung mit den genetischen Spuren des Mannes, der zwischen 2001 und 2007 acht Mädchen auf dem Schulweg missbraucht hatte. Fünf der Fälle waren in Halle, der letzte in Reichardts Garten im Januar 2007. Andere Fälle gab es in Jena und Berlin. (mz)