Datenverarbeitungszentrum in Halle Datenverarbeitungszentrum in Halle: Feuerwehr als Feuerteufel?

Halle/MZ - Drei Feuerwehrleute stehen im Verdacht, in einem Haus in Halle-Neustadt einen Brand gelegt zu haben. Die Kriminalpolizei ermittelt gegen drei Männer im Alter von 23, 25 und 30 Jahren, die Mitglied in einer der freiwilligen Feuerwehren Halles sind. Ein Fährtenhund brachte die Fahnder auf die Spur der Verdächtigen. „Gegen die Hallenser wurde Anzeige wegen vorsätzlicher Brandstiftung erstattet“, teilte Polizeisprecherin Ulrike Diener am Donnerstag mit.
Es war nicht das erste Mal, dass es im ehemaligen Datenverarbeitungszentrum (DVZ) in der Nietlebener Straße brannte. Seit 2004 steht der Achtgeschosser leer und ist immer wieder ein Spielplatz für Vandalen. In den frühen Morgenstunden des 1. Mai war es Unrat, der in der dritten Etage auf einer Fläche von 100 Quadratmetern brannte. Offenbar, weil dort gezündelt worden war.
Dass es sich bei den Tatverdächtigen um freiwillige Feuerwehrleute handelt, wollte die Polizei am Donnerstag nicht bestätigen. „Aus Datenschutzgründen geben wir keine Auskunft zu den Verdächtigen“, sagte Diener. Auch die Stadtverwaltung ließ eine Anfrage der MZ zu dem heiklen Thema unbeantwortet. Die Stadt ist neben der Berufsfeuerwehr auch für die zwölf freiwilligen Wehren zuständig.
Dass beim Löschen des Feuers im ehemaligen DVZ - in dem bis 1995 auch das Statistische Landesamt untergebracht war - Einsatzkräfte hätten verletzt werden können, nahmen die Brandstifter offenbar in Kauf. Insgesamt 47 Mitglieder der Berufsfeuerwehr sowie ehrenamtliche Kräfte aus drei Wehren waren zu dem Block geeilt. Ob auch die Tatverdächtigen zum Löschen ausgerückt waren, blieb am Donnerstag unklar. Ein Raum hatte lichterloh gebrannt, starker Qualm hatte sich ausgebreitet. Über die Drehleiter und tragbare Leitern war das Feuer bekämpft worden.
Sollte sich der Verdacht gegen die drei Männer bestätigen und es zum Prozess kommen, drohen Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren. Je nach der Schwere des Vergehens kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. So wie im Fall eines 24 Jahre Feuerwehrmannes aus Farnstädt: Er hatte in dem kleinen Saalekreis-Ort zwischen 2009 und 2011 vier Brände gelegt und war zum Löschen mit ausgerückt. Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung lautete das Urteil des Amtsgerichts in Merseburg im März dieses Jahres.