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Charlottenviertel Charlottenviertel Halle (Saale): Grundstücks-Deal bringt OB Wiegand in Bedrängnis

Von Dirk Skrzypczak 30.08.2017, 15:17
Bernd Wiegand spricht im Stadtrat (Archivbild)
Bernd Wiegand spricht im Stadtrat (Archivbild) Dirk Skrzypzcak

Halle (Saale) - Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) hat die Vorwürfe aus dem Landesverwaltungsamt zurückgewiesen, bei Grundstücksverkäufengegen das Kommunalverfassungsgesetz verstoßen und dem Stadtrat bewusst übergangen zu haben.

Die Kommunalaufsicht habe ohne Rechtsgrundlage einen Gesamtzusammenhang der Grundstücke konstatiert, das sei nicht zulässig. Man werde das Landesverwaltungsamt und das Innenministerium um Prüfung bitten.

Umstrittener Deal im Charlottenviertel: OB Bernd Wiegand will nicht in Verkauf eingebunden gewesen sein

Der OB erklärte zudem, in den Verkauf nicht einbezogen gewesen zu sein. Der sei in den Fachabteilungen erfolgt. Gleichzeitig warf der OB den Fraktionsvorsitzenden der SPD, Johannes Krause vor, ihn im Landesverwaltungsamt angezeigt zu haben. Krause verwahrte sich gegen diese Aussage. Er habe die Aufsicht um Prüfung gebeten. Schließlich gehe es um die Rechte des Stadtrats.

Privater Investor hatte Flächen im Charlottenviertel gekauft

Der OB hatte die Flächen am 20. Juni 2016 an den privaten Investor veräußert, ohne den Stadtrat in das Geschäft einzubeziehen. Die Stadt hatte die Grundstücke für jeweils 250 Euro pro Quadratmeter verkauft.

Der OB beruft sich auf die Wertgrenze, bis zu deren Höhe er Rechtsgeschäfte ohne Finanzausschuss und Stadtrat abwickeln könne - die betrug 250.000 Euro. Tatsächlich lag jede Parzelle im Charlottenviertel unter dieser Marke. Da der Investor aber eine ganzheitliche Entwicklung des Viertels plane, müsse man auch die Grundstücksgeschäfte im Zusammenhang sehen, so die Kommunalaufsicht.

Der Gesamtkaufpreis lag bei 1,05 Millionen Euro. Und deshalb hätte der Stadtrat einbezogen werden müssen. Die Vermutung liege nahe, dass der OB durch den Abschluss mehrerer Verträge die Wertgrenze umgangen habe, heißt es. Der Fall Charlottenviertel ist der Grund, warum die Wertgrenze für den OB künftig nur bei 100.000 Euro liegen soll. (mz)

Oberbürgermeister Bernd Wiegand
Oberbürgermeister Bernd Wiegand
dpa-Zentralbild