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Landesverwaltungsamt Landesverwaltungsamt: Geschäft mit Brachflächen im Charlottenviertel mit Nachspiel?

Von Dirk Skrzypczak 04.05.2017, 17:55
Noch sind die Grundstücke im Charlottenviertel Brachflächen.
Noch sind die Grundstücke im Charlottenviertel Brachflächen. Lutz Winkler

Halle (Saale) - Hat das millionenschwere Grundstücksgeschäft der Stadt Halle mit der Stadtbau AG aus Leipzig über sieben Brachflächen im Charlottenviertel ein Nachspiel? Wie das Landesverwaltungsamt am Donnerstag der MZ bestätigte, befasst sich die Aufsichtsbehörde nun mit dem Fall. So war der Stadtrat im Vorfeld nicht eingeschaltet worden (weil laut Verwaltung die Wertgrenze pro Einzelgrundstück nicht überschritten wurde), noch hatte die Verwaltung im Nachgang den Rat über den Deal informiert.

Nach einem Brief der SPD-Fraktion an das Landesverwaltungsamt hat die Behörde reagiert. Vorwurf der SPD: Der Verkauf müsse in seiner Gesamtheit betrachtet werden, die Wertgrenze treffe deshalb nicht zu.. „Wir haben von der Stadt die Unterlagen angefordert“, heißt es aus dem Landesverwaltungsamt.

Grünen-Politikerin aus Halle fordert mehr Transparenz bei Grundstücksgeschäften

„Unabhängig von diesem Beispiel sind wir der Meinung, dass bei städtischen Grundstückgeschäften mehr Transparenz notwendig ist“, sagt derweil Inés Brock, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Stadtrat.

Brock hatte deshalb einen entsprechenden Antrag in den Stadtrat eingebracht, der von dem Gremium vor einer Woche auch beschlossen wurde. So sollen künftig die Vorlagen der Stadtverwaltung zu Grundstücksverkäufen wesentliche Angaben wie Größe, Wert sowie zum vorgesehenen Kaufpreis enthalten.

Halles Stadtsprecher: Transparenzgedanken steht die Kommunalverfassung entgegen

Ist der Beschluss zum Verkauf dann in der nicht öffentlichen Runde gefallen, soll er auf der nächsten Ratssitzung aber öffentlich bekanntgegeben werden. „Dazu gehört dann auch der Kaufpreis. Sensible Daten, die Persönlichkeitsrechte betreffen, kann man ja zurückhalten“, argumentiert Brock.

Die Verwaltung lehnt diese Vorgehensweise ab. „Dem Transparenzgedanken bei nicht öffentlichen Beschlüssen steht die Kommunalverfassung entgegen“, sagt Stadtsprecher Drago Bock. Es bedürfe stets einer Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls, ob bei einer Veröffentlichung die berechtigten Interessen von Einzelnen verletzt würden. Es wird vermutet, dass Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) deshalb in Widerspruch geht. (mz)