1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halle
  6. >
  7. Ärger über Ordnungsamt: Ärger mit dem Ordnungsamt in Halle (Saale): "Mitarbeiter fehlt jegliches Augenmaß"

Ärger über Ordnungsamt Ärger mit dem Ordnungsamt in Halle (Saale): "Mitarbeiter fehlt jegliches Augenmaß"

Von Alexander Schultz 22.03.2017, 06:30
In der Wielandstraße geht es eng zu
In der Wielandstraße geht es eng zu Leserfoto MZ

Halle (Saale) - „Es ist leider im Paulusviertel ein immer wieder zu beobachtendes Phänomen, dass das Ordnungsamt seine Dienstfahrzeuge recht rücksichtslos abstellt, vor allem in Kreuzungsbereichen." Mit diesem Worten hat sich ein Leser an die MZ gewandt. In der Wielandstraße hatte er vor einer Woche sogar ein Foto gemacht und es der MZ geschickt.

Wie er berichtet, parkte dort früh um 8 Uhr ein Auto des Ordnungsamtes im absoluten Halteverbot. Dies wurde eingerichtet, da größerer Baufahrzeuge sonst bei der Zufahrt zur Baustelle Lessingschule nicht um die Kurve kommen. „Die Straßenverhältnisse sind hier sehr eng“, klagt der Leser.

Ärger über Mitarbeiter des Ordnungsamtes Halle: Im 50-Meter-Umfeld mindestens zehn Parkplätze frei

Laut dem Leser waren im 50-Meter-Umfeld mindestens zehn Parkplätze frei. „Hier fehlt dem entsprechenden Mitarbeiter offensichtlich jegliches Augenmaß. Gerade das Ordnungsamt sollte doch wohl mit einem besonderen Problembewusstsein agieren und sich auch seiner Vorbildfunktion bewusst sein.“

Laut dem Anwohner fehlte bei dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes das Unrechtsbewusstsein. „Auf die vorhandenen Alternativen im unmittelbaren Umfeld angesprochen, wurde nur auf die Ausnahmegenehmigung verwiesen. Es ist schon recht merkwürdig, wenn die Mitarbeiter der Stadt, die für Sicherheit sorgen sollen, offensichtlich nur aus Bequemlichkeit und Arroganz selbst zur Verkehrsgefährdung werden“, so der Leser weiter.

Halteverbot und Einbahnstraßen - Was darf das Ordnungsamt? Das sagt die Stadt Halle

„Bedienstete im Außendienst verfügen teilweise im Rahmen ihrer Dienstausübung über Ausnahmegenehmigungen nach Paragraf 46 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung“, sagt Tobias Teschner.

So dürfen sie auch entgegengesetzt zu Einbahnstraßen fahren oder im Halteverbot stehen, „sofern sie über eine Ausnahmegenehmigung verfügen und eine dienstliche Notwendigkeit besteht“, so der Leiter des Fachbereichs Sicherheit bei der Stadt Halle. „Zudem dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.“

Und in welchen Fällen dürfen Ordnungsamtsfahrzeuge in Halle auch den Straßenverkehr einschränken oder behindern? „Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab“, so Teschner. Grundsätzlich gelten dabei natürlich die gesetzlichen Bestimmungen. (mz)