1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halle
  6. >
  7. Ärger in Lieskau: Ärger in Lieskau: Grenzstreit um Holzhütte

Ärger in Lieskau Ärger in Lieskau: Grenzstreit um Holzhütte

Von Michael Tempel 07.10.2002, 16:56

Lieskau/MZ. - Michael Böttchers neuer Holzschuppen ist nichts Außergewöhnliches. Dennoch ist um die Fertigteilhütte am Einfamilienhaus des 37-jährigen Lieskauers ein zäher Streit mit den Behörden entbrannt. Obwohl die Gemeinde und die Verwaltungsgemeinschaft (VG) in Salzmünde der Errichtung des Schuppens zugestimmt hatten, soll Böttcher ihn nun versetzen oder abreißen. So fordert es das Bauordnungsamt vom Saalkreis. Der Bauherr hartnäckig: "Ich werde das nicht tun."

Böttcher hat die Hütte Ende 2001 unmittelbar an der Grundstückgrenze zu seinem Nachbarn errichtet. Neben dem Schuppen steht Böttchers Carport, der auch an der Grundstücksgrenze verläuft. Beide Bauten kommen auf eine Länge von zwölf Metern. Das Bauordnungsamt moniert nun, dass Böttcher die für "Grundstücksgrenz-Bebauungen" maximal zulässigen neun Meter überschritten hat.

Der Lieskauer verweist aber auf die schriftliche Genehmigung, die er von Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaft erhalten hatte. Beide Behörden hätten die Unzulässigkeit seines Vorhabens erkennen müssen, meint Böttcher. Ein exakter Lageplan habe seiner Bau-Anzeige beigelegen. Deshalb sieht er den Fehler in den Amtsstuben.

"Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaft ist ein Fehler unterlaufen", sagt auch Brigitte Kasimir, Pressesprecherin des Landratsamtes, zu dem das Bauordnungsamt gehört. Dennoch kämen Bauherren nicht umhin, geltende Vorschriften einzuhalten. Außerdem, so die Sprecherin, sei Böttcher vor dem Bau des Schuppens auf die Unrechtmäßigkeit hingewiesen worden. Der Lieskauer bestätigt zwar, vor der Schuppen-Errichtung einen Anruf erhalten zu haben, bei dem sich jemand als Vertreter des Bauordnungsamtes ausgegeben habe. "Doch da könnte doch jeder anrufen und Baustopps erteilen", so Böttcher, der es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen will.

VG-Bauamtschef Hans-Joachim Kuhn weist eine Verantwortung seines Hauses und der Gemeinde zurück und behauptet: "Der Bauanzeige war eine Zeichnung beigefügt, aus der die Abmaße des Schuppens nicht hervorgingen."

Die Gräben rund um den Schuppen sind tief. Für das Problem scheint es theoretisch aber eine außergerichtliche Lösung zu geben: Das Bauordnungsamt wurde auf Hinweis von Böttchers Nachbarn eingeschaltet, den der Schuppen stört. Wenn der nun seine Meinung ändert? Wie Amts-Sprecherin Kasimir sagt, könnte die Beseitigung des Schuppens dann hinfällig werden. Der Nachbar müsse jedoch schriftlich sein Einverständnis erklären.