Verurteilte Rechtsextremistin Muss Liebich ins Frauengefängnis? Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
Die bundesweit bekannte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss ihre Haftstrafe laut Staatsanwaltschaft Halle im Frauengefängnis in Chemnitz absitzen. Dort sitzt auch NSU-Terroristin Beate Zschäpe. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Aktualisiert: 19.08.2025, 17:47

Halle/Chemnitz/MZ - Im Fall der verurteilten, bundesweit bekannten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat die Staatsanwaltschaft Halle eine wegweisende Vorentscheidung getroffen: Liebich soll ihre Haft im Chemnitzer Frauengefängnis antreten. Das bestätigte Behördensprecher Benedikt Bernzen der MZ am Dienstag. „Maßgeblich ist das eingetragene Geschlecht, danach ist Liebich eine Frau“, so der Staatsanwalt. Da die Verurteilte in Sachsen wohne, werde die Haft im Freistaat verbüßt.