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Parkplätze in Halle Ab 1. Juli - Parken in Klaustorvorstadt nicht mehr kostenlos

Die Stadt Halle will ihre Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt ausweiten. Was genau geplant ist und für wen Ausnahmen gelten.

15.05.2025, 16:14
Parken wird in Halle im Bereich der Klaustorvorstadt auf der Saale-Insel bald nicht mehr kostenlos sein.
Parken wird in Halle im Bereich der Klaustorvorstadt auf der Saale-Insel bald nicht mehr kostenlos sein. (Symbolfoto: IMAGO/teamwork)

Halle (Saale)/MZ/EI. - Wer sein Auto bisher kostenlos im Bereich der Klaustorvorstadt geparkt hat, muss sich künftig umstellen. Denn wie die Stadtverwaltung nun mitteilt, soll das Parken in der Hafenstraße, Mansfelder Straße und am Holzplatz ab dem 1. Juli 2025 nicht mehr kostenlos sein.

Ziel sei dadurch eine Verbesserung der Parksituation für die dort lebenden Menschen sowie Nutzer der gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen im jeweiligen Quartier zu erreichen. Ebenso solle der Parksuchverkehr verringert werden. Bis Ende Juni sollen die nötigen Verkehrszeichen montiert werden, so dass die neuen Regelungen per Beschilderung voraussichtlich ab 1. Juli wirksam werden.

Parken in Halle: Ausnahmen für Anwohner und Gewerbetreibende

Für Anwohner und Gewerbetreibende gibt es jedoch Ausnahmen. Laut Mitteilung der Stadt können Bewohner mit Hauptwohnsitz in der erweiterten Bewohnerparkzone Klaustorvorstadt (Am Sophienhafen, Hafenstraße sowie Mansfelder Straße 15-48b) und ohne Privatstellplatz ab 2. Juni ihren Bewohnerparkausweis beantragen. Dies gehe entweder online auf der Homepage der Stadt oder persönlich in einer der beiden Bürgerservicestellen. Für die persönliche Antragstellung ist ein Termin erforderlich. Mitzubringen sind Personalausweis, Führerschein und Fahrzeugschein gegebenenfalls Nutzungsbescheinigung eines zur Nutzung überlassenen fremden Fahrzeugs. Der Bewohnerparkausweis ist ein Jahr lang gültig. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 31 Euro.

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Gewerbetreibende können eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall die Regelungen und damit Ge- oder Verbote der Straßenverkehrsordnung (StVO) entgegenstehen. Die Genehmigung ist beim Fachbereich Sicherheit, Abteilung Stadtordnung, zu beantragen (Tel. 0345 221 1240). Die Gebührenhöhe ist abhängig von der beantragten Nutzung.