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Markt ist keine Abkürzung

Von Beate Thomashausen 02.08.2006, 16:00

Eisleben/MZ. - Nicht jedem Autofahrer war das am Mittwoch sonnenklar. Nicht wenige waren der neuen Verkehrsschilder wegen verwirrt. Fanden sich plötzlich in einer Sackgasse wieder. Dabei dachten sie, sie könnten nun von der Sangerhäuser Straße den Marktberg hinunter zurück bis zum Ring eine Abkürzung nehmen. "So geht das nicht." Polizeihauptmeister Hans-Jürgen Daut, er ist einer der Eisleber Kontaktbereichsbeamten, hatte in der Sangerhäuser Straße Stellung bezogen. Mit Engelsgeduld erklärte der Fachmann in puncto Verkehrszeichen den Autofahrern und Fußgängern, wie die neue Verkehrsführung funktioniert. Man kann eben nicht mal eben den Ring um ein gutes Stück verkürzen, indem man über den Markt fährt.

Am Ende der Sangerhäuser Straße steht nämlich ein Sackgassenschild. Und am Andreaskirchplatz / Ecke Rathausstraße heißt es "Durchfahrt verboten". Ein Verkehrszeichen, das am Mittwoch die wenigsten für voll nahmen, die nun mit ihrem Auto schon einmal so weit vorgedrungen waren. Sie "huschten" einfach am Verbotsschild vorbei auf den Marktplatz. Tatsächlich dürfen dies aber nur der Linienverkehr und große Lieferfahrzeuge. Für diese wären die Gassen, auf denen der Autoverkehr entlang geführt wird, zu eng.

"Man kann die Sangerhäuser Straße hinunter fahren, muss aber dann über den Andreaskirchplatz in Richtung Rühlemannplatz steuern", erklärt der Polizeihauptmeister. Die Sängerhäuser Straße ist nämlich nun eine verkehrsberuhigte Zone, in der Fußgänger und Kraftfahrzeuge die gleichen Rechte haben, also Paragraph 1 gilt: Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.

"Wichtig ist, das wissen die meisten nicht, dass im verkehrsberuhigten Bereich Schritttempo zu fahren ist. Also nicht schneller als sieben bis neun Kilometer pro Stunde", so Polizeihauptmeister Daut. Geparkt werden darf in der Fußgängerzone auch und zwar eine halbe Stunde lang, wenn man seine Parkscheibe gut sichtbar ins Auto gelegt hat.

In den unteren Bereich, auf den eigentlichen Markt, darf man seit dem 1. August auch fahren. Und zwar von der Freistraße über die Naschgasse an der alten Waage vorbei. Auf dem Markt darf man auch im Schritttempo fahren und dort in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen eine halbe Stunde lang parken. 13 Parkplätze sind es insgesamt auf dem Marktplatz. Luther mit dem Auto einen Besuch abstatten darf man aber nicht an den Markttagen (Dienstag und Donnerstag) und auch nicht am Sonntag. Ebenfalls ist täglich von 20 Uhr bis 4 Uhr das Befahren des Marktes nicht gestattet. Dass sich jeder an diese "Schließzeit" halten muss, wird über die automatische Polleranlage geregelt.

Die verkehrsberuhigte Zone war ein Vorschlag des Stadtentwicklungsausschusses gewesen. Im Eisleber Stadtrat behandelt und letztlich beschlossen wurde dieses Thema in der Sitzung im Juni. Geplant ist eine Testphase bis Ende Februar. Man erhofft sich eine Belebung der Innenstadt und der Geschäfte in der Altstadt, wenn die Kunden nun mit dem Auto bis direkt vor die Ladentür fahren können. Die Umbeschilderung und Markierung soll etwa 3 000 Euro gekostet haben. Die Kosten für das Umprogrammieren der Poller betragen 500 Euro.