Camping Kommentar zum Aufruhr auf dem Campingplatz am Süßen See
52 Dauercamper auf dem Campingplatz am Süßen See haben zum Jahresende ihre Kündigung erhalten. Andere dürften bleiben, sollen aber 1.000 Euro mehr Pacht bezahlen
24.09.2025, 17:56

Seeburg. - Dass ein Eigentümer einer Fläche als Vertragspartner einen Pachtvertrag kündigen will, ja, das ist sein „gutes“ Recht.