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Prozess am Landgericht Halle Grausame Tat: Asylbewerber in Eisleben mit Küchenmesser erstochen - Ist Angeklagter schuldfähig?

Das Landgericht Halle beschäftigt sich zum zweiten Mal mit einem Mordfall aus dem Oktober 2021. Der Angeklagte hatte in einer Asylbewerberunterkunft in Eisleben einen Mitbewohner erstochen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf.

Aktualisiert: 11.05.2023, 15:17
Am Landgericht Halle wird ein Mordfall aus Eisleben zum zweiten Mal verhandelt.
Am Landgericht Halle wird ein Mordfall aus Eisleben zum zweiten Mal verhandelt. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Halle (Saale)/dpa/MZ - In einem Revisionsprozess prüft das Landgericht Halle die Schuldfähigkeit eines Mannes, der in einem Asylbewerberheim in Eisleben einen Mitbewohner erstochen hat. Der 27 Jahre alte Angeklagte aus dem Iran berichtete am Donnerstag zum Prozessauftakt von seiner schweren Drogenabhängigkeit, täglich habe er in Eisleben 70 bis 100 Euro etwa für Crystal, Marihuana und Heroin ausgegeben. An die Tat erinnere er sich nicht.

Was im Oktober 2021 geschah, hatte das Gericht bereits im ersten Prozess festgestellt, wie der Richter am Donnerstag betonte. Der Angeklagte fügte demnach seinem Nachbarn mit zwei Küchenmessern 30 Stichverletzungen zu. Das Opfer, das aus Afghanistan stammte, starb. Einen weiteren Anwesenden verletzte der Angeklagte. Der 27-Jährige berichtete von einem sexuellen Übergriff und Schlägen durch eine Gruppe mehrere Tage vor der Tat. In ihm sei viel Wut entstanden, erklärte er im Gericht über einen Dolmetscher.

Asylbewerber in Eisleben erstochen: Landgericht Halle prüft Schuldfähigkeit

Das Landgericht will unter anderem mit Hilfe eines psychiatrischen und eines psychologischen Gutachtens klären, ob der Angeklagte schuldfähig ist. Es hatte den Mann im Juni vergangenen Jahres wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt und ihn in ein psychiatrisches Krankenhaus geschickt. Auf die Revision des Angeklagten hin hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts im Schuld- und Strafausspruch sowie in der Anordnung des Maßregelvollzugs auf.

Das Gericht hat bislang sechs weitere Verhandlungstage bis zum 27. Juni eingeplant.