Fahrerflucht im Kreis Fahrerflucht im Kreis: Aufklärungsquote der Polizei liegt bei knapp 50 Prozent

Eisleben - Gisela und Manfred Tretschok ärgern sich. Ein Unbekannter ist gegen ihr abgestelltes Auto in der Eisleber Geschwister-Scholl-Straße gefahren und beging anschließend Fahrerflucht. „Mein Mann wollte letzten Sonntag mit dem Auto weg und kam aber gleich wieder zurück.“ Da hatte er den Schaden an der vorderen Stoßstange des Pkw Subaru entdeckt.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist in Mansfeld-Südharz kein Einzelfall
Den Eislebern blieb nichts weiter übrig, als die Polizei zu rufen. Sie nahm den Unfall, der sich vermutlich in der Nacht vom Samstag zum Sonntag ereignet hat, für weitere Ermittlungen auf und machte Fotos. Die Eheleute Tretschok bemühen sich seitdem um die Regulierung des mit 1.000 Euro angegebenen Schadens und die Reparatur ihres Autos.
So wie dem Eisleber Ehepaar ergeht es immer wieder Autofahrern. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist in der Tat kein Einzelfall, sondern stellt eher ein Problem dar, wie Steffi Schwan, Sprecherin vom Polizeirevier Mansfeld-Südharz, auf Anfrage der MZ erklärt.
801 Unfallfluchten wurden ihr zufolge im vergangenen Jahr zur Anzeige gebracht. Die Polizei leistete jedoch erfolgreiche Ermittlungsarbeit: 363 dieser Vergehen konnte sie aufklären. Das sind rund 45 Prozent der Fälle. Dieses Jahr soll die Aufklärungsquote bereits bei mehr als 50 Prozent liegen.
Laut Strafgesetzbuch besteht eine angemessene Wartepflicht bei Unfällen. Die Dauer hängt vom Einzelfall ab.
Kriterien sind unter anderen Art und Schwere des Unfalls, Verkehrsaufkommen, Uhrzeit, Witterungsverhältnisse und der Zeitpunkt, wann mit dem Eintreffen einer so genannten feststellungsbereiten Person gerechnet werden kann. Während bei Bagatellen eine Wartezeit von 15 Minuten ausreichen kann, ist bei größeren Sach- und vor allem Personenschäden teilweise eine Wartezeit von mehreren Stunden angemessen.
Unter „Entfernen“ vom Unfallort versteht das Gesetz eine willensgetragene Ortsveränderung. Verlässt ein Unfallbeteiligter nur kurzfristig den räumlichen Bereich, um zum Beispiel seinen Wagen in kurzer Entfernung zu Parken, einen Verletzten zu versorgen oder von einer nahen Telefonzelle die Polizei zu verständigen, macht er sich nur im Sinne des Strafgesetzbuches strafbar, wenn er anschließend nicht mehr zurückzukehrt. (mz)
Das ist ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann. „Wir sind damit im Land Sachsen-Anhalt weit vorn, um nicht zu sagen, ziemlich federführend“, so Schwan.
Polizei verzeichnet immer mehr Ermittlungserfolge bei Unfallfluchten
Für diese Ermittlungserfolge gibt es mehrere Gründe, an denen auch die betroffenen Autofahrer mitwirken können. Wichtig sei beispielsweise, dass „zeitnah eine Anzeige bei der Polizei“ gestellt wird. Schwan: „Es sollte am Unfallort auch nichts verändert werden wegen der Spurensicherung.“ Hinweise von Zeugen seien auch unerlässlich, um den Unfallverursacher ausfindig zu machen.
All das im Zusammenspiel mit akribischer Ermittlungsarbeit der Polizei führt nach ihren Worten in vielen Fällen zum jeweiligen Unfallverursacher.
Die Polizei nutzt auch erfolgreich Zeugenaufrufe in der Presse. Schwan: „Damit werden viele Leute erreicht.“ Die Hinweise hätten schon oft Licht ins Dunkel gebracht. So konnte die Polizei Anfang November beispielsweise zwei Männer ermitteln, die in Hettstedt mit einem Motorrad einen Polizisten angefahren und schwer verletzt haben sollen.
Wer einen Unfallort einfach verlässt, macht sich strafbar
Das Eisleber Ehepaar Tretschok hofft, dass ihr Unfall auch noch aufgeklärt wird. „Vielleicht hat der Autofahrer doch noch Mut und stellt sich“, sagt Gisela Tretschok. Sie versteht nicht, warum der Unbekannte den Unfallort einfach verlassen hat. Man hätte doch wenigstens einen Zettel mit Kontaktdaten hinterlassen können, findet sie.
Wer einen Unfallort unerlaubt verlässt, macht sich strafbar, wie Polizeisprecherin Schwan betont. Solche Vergehen werden mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Und: „Den Führerschein riskiert man auch.“ (mz)
