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Yangjie Li in Dessau ermordet Yangjie Li in Dessau ermordet: Staatsanwalt prüft Strafvereitelung im Amt

08.06.2016, 08:18
Blick auf das Haus an der Ecke Johannisstraße und Hausmannstraße: In dem gelben Haus im Hintergrund wohnte Yangjie Li.
Blick auf das Haus an der Ecke Johannisstraße und Hausmannstraße: In dem gelben Haus im Hintergrund wohnte Yangjie Li. Lutz Sebastian

Dessau/Naumburg - Weder der Revierleiter in Dessau noch seine Ehefrau haben aus jetziger Sicht eine Verfolgung wegen Strafvereitelung und Falschaussage zu befürchten. Zumindest verweist Oberstaatsanwalt Klaus Tewes, der Beauftragte des Generalstaatsanwaltes in Naumburg, gegenüber der MZ auf das Angehörigen-Privileg. Danach sieht das Strafgesetzbuch vor, dass Eltern, Kinder und andere Verwandte nicht belangt werden können, wenn sie wider besseren Wissens zugunsten eines Verdächtigen aus der Familie aussagen und handeln.

Insofern sei zum Beispiel das Reinigen eines mutmaßlichen Tatortes oder die Hilfe bei einem Umzug eines Täters an sich nicht strafbar. Anders liege der Fall, falls die Strafvereitlung im Amt geschehe. So etwas könne laut Tewes vorliegen, wenn ein Polizist, der in die Aufklärung eines Verbrechens einbezogen ist, sein dort erlangtes Wissen an den Täter weitergegeben habe. Im Mordfall Yangjie Li werde dieses Szenario gerade überprüft. Oberstaatsanwalt Tewes: „Im Moment haben wir aber keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Strafvereitlung.“  (mz/rbö)