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Unesco-Antrag in Dessau Unesco-Antrag in Dessau: Entscheidung über Laubengänge fällt 2017

04.11.2016, 16:30
Eines der Laubenganghäuser in Süd.
Eines der Laubenganghäuser in Süd. Rüttke Lizenz

Dessau - Die Entscheidung über Aufnahme der Laubenganghäuser im Dessauer Süden sowie die Bundesschule des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes in Bernau in das Unesco-Welterbe soll im Sommer 2017 fallen. Das hat die Stiftung Bauhaus am Freitag mitgeteilt. Derzeit läuft ein so genanntes „Erweiterungsverfahren“.

Im September hatte der Internationale Rat für Denkmalpflege (Icomos) beide Bauhausstätten besucht. Neben einer Ortsbesichtigung von den Gebäuden und Außenanlagen umfasste die Prüfung auch umfassende Erläuterungen zu Management, Erhaltung, Pflege und Schutz der Gebäude. Im Hinblick auf den Bildungsauftrag der Unesco wurden auch die Aktivitäten zur Vermittlung der Bedeutung dieser Bauten vorgestellt.

Die Icomos-Delegation besichtigte zudem die Orte und Architektur, die bereits im Jahr 1996 als Bauhaus in das Unesco-Welterbe aufgenommen worden waren. Dazu zählen in Weimar die ehemalige Kunstschule, die ehemalige Kunstgewerbeschule und das Haus am Horn sowie in Dessau das Bauhausgebäude und die Meisterhäuser in der Ebertallee.

Die Laubenganghäuser in Dessau und die Bundesschule des Gewerkschaftsbundes in Bernau entstanden unter der Leitung von Hannes Meyer, Direktor des Bauhauses von 1928 bis 1930.

Die Welterbeliste umfasst derzeit 1 000 Natur- und Kulturstätten in 165 Ländern der Welt. Deutschland ist mit 41 Erbestätten vertreten. (mz)