Viele Fragen „völlig offen“ Stadt Dessau-Roßlau hüllt sich zum Umgang mit der Masern-Impfpflicht noch in Schweigen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Masern-Impfpflicht bestätigt. Wie die Stadt Dessau-Roßlau damit umgehen möchte und ob bereits Kinder ausgeschlossen worden sind, ist derzeit aber nicht aus der Verwaltung zu erfahren. Deutlich klarere Worte findet man bei der Dekita.
Aktualisiert: 22.08.2022, 13:36

Dessau-Roßlau/MZ - Karlsruhe hat gesprochen. Das Urteil ist endgültig: Die Masern-Impfpflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar und bleibt in Kraft.