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Viele Fragen „völlig offen“ Stadt Dessau-Roßlau hüllt sich zum Umgang mit der Masern-Impfpflicht noch in Schweigen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Masern-Impfpflicht bestätigt. Wie die Stadt Dessau-Roßlau damit umgehen möchte und ob bereits Kinder ausgeschlossen worden sind, ist derzeit aber nicht aus der Verwaltung zu erfahren. Deutlich klarere Worte findet man bei der Dekita.

Von Silvia Bürkmann Aktualisiert: 22.08.2022, 13:36
Nachweis im Impfausweis
Nachweis im Impfausweis (Foto: DPA)

Dessau-Roßlau/MZ - Karlsruhe hat gesprochen. Das Urteil ist endgültig: Die Masern-Impfpflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar und bleibt in Kraft.