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Spurenauswertung bleibt ohne Erfolg

Von Annette Gens 09.01.2006, 18:24

Dessau/MZ. - Das Landeskriminalamt ist bei der Auswertung von weiteren Spuren im Mordfall Stefanie zu keinem Ergebnis gekommen. Insgesamt fünf Spuren sollten auf Antrag des Verteidigers des Angeklagten Andy R. in der DNA-Analyse-Datei des Landeskriminalamtes verglichen werden. Drei Spuren waren nicht verwertbar. Die verbleibenden zwei hätten kein Ergebnis gebracht, sagte Manfred Steinhoff, Vorsitzender der 6. Strafkammer beim Landgericht Dessau am Ende des Verhandlungstages am Dientag.

Die 17 Jahre alte Schülerin war in der Nacht vom 27. zum 28. Mai im Keller ihres Wohnhauses in der Schützenstraße ermordet worden. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei führten schon wenige Tage später zu einem 21 Jahre alten Nachbarn der Jugendlichen, der verdächtigt wird, Stefanie erdrosselt zu haben. Zu den Vorwürfen hat sich der Angeklagte Andy R. bisher nicht vor Gericht äußern wollen. Die Beweisaufnahme der Kammer des Landgerichts ist deshalb besonders umfangreich.

Am Dienstag hörte das Gericht einige Hausbewohner der Schützenstraße, die über Gegebenheiten wie Gepflogenheiten in ihrem Hause berichteten. Befragt wurden sie u. a. über die Benutzung des Fahrradkellers, dessen Stahltür nur mit dem Hausschlüssel geöffnet werden kann und die immer selbst ins Schloss fällt. Diese Tür werde lediglich mit einem Keil oder einer Stange offen gehalten, wenn jemand im Keller arbeitete, bestätigten alle. Ähnlich die Situation an der Hauseingangstür, die größtenteils abends und nachts von den Bewohnern abgeschlossen wird. Fremde hatten ohnedies nur einen Zutritt zum Hausflur, wenn sie über Hausschlüssel verfügten.

Nach dem Mord war diese Tür von Ermittlern der Polizei auf mögliche Einbruchsspuren untersucht worden. Die Haustür war jedoch unversehrt. Der Verdacht liegt nahe, dass Stefanies Mörder einen Hausschlüssel besessen hat.

Auch Polizeibeamte waren am Dienstag von der Kammer des Landgerichts als Zeugen geladen worden. Mehrere Beamte konnten den Vorwurf entkräften, Andy R. sei nach seiner Festnahme wegen einer Zahnbehandlung erschöpft gewesen und hätte demzufolge nicht mehr verhört werden dürfen. Am Nachmittag des 31. Mai war Andy R. wegen Mordverdachts festgenommen worden. Zunächst wurde er im Institut für Rechtsmedizin Halle auf mögliche Spuren untersucht und anschließend in der Polizeidirektion vernommen. Gegen 3 Uhr nachts hatten die beiden Zeugen den Auftrag, R. ins Revierkommissariat Wolfen zu bringen. Beide bestätigten, dass Andy R. sich ruhig verhalten habe. Auch gesundheitliche Beeinträchtigungen habe man nicht beobachten können.