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Neues Schuljahr in Anhalt-Zerbst Neues Schuljahr in Anhalt-Zerbst: Schullandschaft stark ausgelichtet

Von Gerhard Block 30.07.2003, 17:35

Anhalt-Zerbst/MZ. - Im Landkreis Anhalt-Zerbst lernen ab dem neuen Schuljahr 2003 / 2004 insgesamt 7 214 Schüler. In diesem Jahr bekommen 494 Kinder ihre Schultüte und werden in 21 Grundschulen eingeschult. Über eine oder mehrere Grundschulen verfügen die Orte Zerbst, Roßlau, Meinsdorf, Coswig, Cobbelsdorf, Dobritz, Jeber-Bergfrieden, Klieken, Leitzkau, Lindau, Loburg, Oranienbaum, Rodleben, Steutz, Vockerode, Walternienburg und Wörlitz.

Ab Donnerstag ist die Grundschule in Lübs geschlossen. Schüler aus diesem Schulbezirk gehen ab 1. August in die Grundschule Walternienburg. Zu den Grundschulen in den Städten und Gemeinden zählen auch die Zerbster "Freie Freinet"-Schule, in die fünf Kinder eingeschult werden, drei Sonderschulen für Lernbehinderte in Güterglück, Roßlau und Coswig mit insgesamt neun ABC-Schützen und eine Sonderschule für geistig Behinderte in Zerbst, die fünf neue Schüler aufnimmt.

In den acht Sekundarschulen in Zerbst (zwei), Roßlau (zwei), Coswig (eine), Loburg (eine), Oranienbaum (eine) und Vockerode (eine) gehen 3 170 Schüler, in die zwei Gymnasien in Zerbst und Roßlau 1 796 Schüler.

Die Sekundarschulen in Lindau, Güterglück, Rodleben und Jeber-Bergfrieden wurden ebenfalls zum Schuljahresende geschlossen. Schüler aus diesen Orten wechseln in Zerbster, Loburger oder Roßlauer Einrichtungen. In die Schulgebäude der Sekundarschule in Güterglück gehen nun die Kinder und Jugendlichen der Lernbehinderten-Schule, die ihren bisherigen Standort in Zerbst hatte. Auch das Gymnasium Laurentinum in Loburg wurde inzwischen geschlossen. Der Weg der Schüler aus diesem Einzugsbereich führt nun in das Zerbster Gymnasium.

Die gesetzliche Schulpflicht beginnt für alle Kinder (auch für solche mit ausländischer Staatsangehörigkeit), die bis zum 30. Juni eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Jahres. "Die schulpflichtig werdenden Kinder müssen von den Erziehungsberechtigten in einer für den Wohnsitz zuständigen Grundschule angemeldet werden", informiert Degenhard Bielke, Pressesprecher des Landratsamtes Anhalt-Zerbst.

Kinder, die das sechste Lebensjahr nach dem 30. Juni vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Schuljahresbeginn vorzeitig in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen, teilt Degenhard Bielke weiter mit. Der Antrag ist bei der Schulleitung der Grundschule zu stellen. Es können auch Schulpflichtige mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sowie mit erheblichen Beeinträchtigungen des Lernvermögens auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Unterricht an einer allgemeinen Schule sonderpädagogisch gefördert werden, fügt der Pressesprecher an.

Die Teilnahme eines behinderten Kindes am gemeinsamen Unterricht setzt allerdings neben einer sorgfältigen Prüfung des Einzelfalls durch die Schulaufsichtsbehörde das Vorhandensein der personellen und sächlichen Voraussetzungen bei der jeweiligen Schule sowie die Zustimmung des Schulträgers voraus.

Auf Antrag besteht für alle Kinder die Möglichkeit der Einschulung in eine andere als die für den Wohnsitz zuständige Grundschule, wenn hierfür ein wichtiger Grund gegeben ist.