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Maske rauf oder runter? Maske rauf oder runter?: So läuft die Maskenpflicht im Alltag von Dessau-Roßlau

Von Heidi Thiemann 15.06.2020, 11:38
Im Alltag besteht keine Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt. Doch beim Einkaufen, beim Bezahlen an Tankstellen, bei der Sparkasse oder in Bus und Bahn. In Gaststätten können Gäste dagegen auf die Maske verzichten.
Im Alltag besteht keine Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt. Doch beim Einkaufen, beim Bezahlen an Tankstellen, bei der Sparkasse oder in Bus und Bahn. In Gaststätten können Gäste dagegen auf die Maske verzichten. imago images/Future Image

Dessau-Roßlau - Maske auf? Maske runter? - Was ist wo erlaubt und was nicht? Matthias Brief weiß, dass viele das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung stört. „In Sachsen-Anhalt ist es in Gaststätten aber keine Pflicht, eine Maske zu tragen. Das gilt nur ausdrücklich fürs Personal.“

Und weil der Irrglaube viele Gäste vom Restaurantbesuch abhalte, hat Brief, der zusammen mit Manfred Hesse das Schlemmerhouse, die Cubar und die Alte Schäferei betreibt, vor wenigen Tagen einen Post in sozialen Medien abgesetzt: Es braucht die Maske nicht. Nicht beim Betreten der Gaststätte und auch nicht beim Gang auf das WC. Es gibt auch keine Einschränkungen bei den Öffnungszeiten für Biergärten oder Gaststätten mehr.

„Die Mitarbeiter in der Gastrobranche tragen Masken - die Gäste nicht“

Wo das festgelegt ist? „In der letzten Verordnung zur Pandemie“, sagt Brief. Zuvor hatten sich der Dehoga-Landesverband (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband), das Wirtschaftsministerium, die IHK Halle-Dessau sowie Magdeburg und der Landestourismusverband auf acht Regeln für einen gesunden und sicheren Tourismus verständigt. Ein Punkt: „Die Mitarbeiter in der Gastrobranche tragen Masken - die Gäste nicht“, erklärt Claudia Schwalenberg, Dehoga-Kreisvorsitzende in Dessau-Roßlau.

Doch sie weiß auch: „Viele Gäste und Unternehmen sind verunsichert, denn es gibt einen Flickenteppich in Deutschland.“ Da unterscheiden sich nicht nur Sichtweisen zwischen den Bundesländern, sondern auch innerhalb dieser. Wie in Sachsen-Anhalt das Beispiel Stendal zeigt. Dort wird von Dehoga-Verbandsmitgliedern das Tragen einer Maske erwünscht, obwohl es nicht offiziell verlangt wird.

Gastronomen können entscheiden, ob die Gäste in bestimmten Bereichen eine Masken tragen müssen

In Dessau-Roßlau, stellt die Dehoga-Kreisvorsitzende fest, hat das Gesundheitsamt „keine erschwerten oder härteren Bedingungen festgelegt, als in der Landesverordnung drin sind“. Freilich: Die Gastronomen haben Hausrecht und sind in der Verantwortung. Das Hygienekonzept muss eingehalten werden. Wenn darum gebeten werde, dass Gäste in bestimmten Bereichen eine Maske tragen, „dann ist es eine Entscheidung des Gastronomen“. Auch Matthias Brief sagt: „Verschärfen kann jeder Gastronom die Regeln. Die Landesverordnung entschärfen, geht nicht.“

Was erlaubt ist und was nicht inpunkto Maskenpflicht, „das ergibt sich immer aus der Verordnung. Die muss man im Zweifel zu Rate ziehen“, sagt Carsten Sauer, Pressesprecher der Stadtverwaltung. Auf der Internetseite der Stadt, verweist er, finden sich dazu alle Veröffentlichungen.

Probleme mit dem Tragen des Mund- und Nasenschutzes in Dessau-Roßlau, sagt er auf MZ-Nachfrage, „gibt es nahezu nicht“. Die Menschen würden sich grundsätzlich daran halten. Sanktionen wurden bislang noch nicht ausgesprochen.

Es gibt keine allgemeine Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt. Seit dem 23. April müssen aber Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr sowie dem öffentlichen Fernverkehr sowie Kunden in Ladengeschäften ihren Mund und ihre Nase bedecken.

Durch Husten, Niesen oder Aussprache soll eine mögliche Übertragung von Corona-Viren verhindert werden, informiert das sachsen-anhaltische Sozialministerium im Internet (Fragen und Antworten zur Sechsten Verordnung). Aufgezählt sind dort auch alle anderen Bereiche, wo von Besuchern und Kunden eine Maske aufgrund nicht einzuhaltender Abstandsregeln zu tragen ist.

Doch es gibt auch Ausnahmen von der Maskenpflicht. Sie betreffen Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, Gehörlose und Schwerhörige sowie ihre Begleitpersonen und im Bedarfsfall Personen, die mit diesen kommunizieren.

Ebenfalls eine Ausnahme besteht für Menschen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, etwa Asthmatiker, chronisch Lungenerkrankte, Menschen mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz. Sie könnten durch die Maske in akute Atemnot gebracht werden. Ausnahmegründe sind in geeigneter Weise glaubhaft zu machen, so das Ministerium. Ärztliche Atteste sind nicht erforderlich.

Vorgegeben ist das Tragen des Schutzes auch in Bus und Straßenbahn

Dass es aber immer wieder Fälle gibt, wo Menschen - etwa in Einkaufszentren - mit der Maske Mund und Nase nicht richtig bedecken, sehen die städtischen Mitarbeiter auch. „Man muss mit Augenmaß herangehen“, sagt Sauer. „Im Großen und Ganzen wird das Tragen aber befolgt.“

Das bestätigen auch Kathrin Abé für die Sparkasse und Christian Mattke für die Stadtwerke. Das Kreditinstitut darf nur mit Maske betreten werden. „Grundsätzlich gibt es ein großes Verständnis“, so Abé. Vorgegeben ist das Tragen des Schutzes auch in Bus und Straßenbahn. „Die allermeisten Fahrgäste halten sich daran“, so Mattke.

„Dies spricht für ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, auf das es auch gerade jetzt, nachdem das Fahrgastaufkommen wieder steigt, umso mehr ankommt. Die Masken werden überall dort, wo es im Alltag enger wird, sicher noch längere Zeit dazugehören.“ (mz)