Leserärger in Meinsdorf Leserärger in Meinsdorf: Arzt will Kind mit Zecke nicht behandeln

Meinsdorf/MZ - Michael Mitsching schüttelt noch immer den Kopf. „Das geht doch nicht“, sagt der Meinsdorfer und schildert, wie er am Freitag gegen 9 Uhr mit seiner sechsjährigen Enkelin Emily in die Praxis einer Allgemeinmedizinerin kam, aber unbehandelt aus dieser verwiesen wurde. Die Kleine, die gerade zu Besuch aus Tirol in Österreich war, hatte sich eine Zecke am Halsansatz eingefangen, weshalb Mitsching wollte, dass ein Fachmann das Tier sauber entfernt. Die Schwester in der Arztpraxis aber machte ihm klar: „Es werden nur Patienten behandelt, die älter als 14 Jahre sind. Ich habe diese Anweisung...“
Bei Infektion zum Arzt
„Mein Enkelkind hatte panische Angst“, erzählt er immer noch aufgebracht und findet die Herangehensweise in der Arztpraxis nicht in Ordnung. „Ärzte haben einen Hippokratischen Eid geschworen. Was ist davon noch übrig“, fragt er sich und findet, ein Arzt habe nicht das Recht, Patienten wegzuschicken.
Eine Zecke zu entfernen, ist kein Notfall, sagt Ursula Günther, Pressesprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Sachsen-Anhalt, auf MZ-Nachfrage. Freilich sollte das Tier, wenn es entdeckt wird, so schnell wie möglich mit der Pinzette aus der Haut herausgedreht werden von demjenigen, der als Erster die Zecke entdeckt. „Wenn eine kleine Rötung auftritt, die auf eine Infektion hinweist, dann sollte man dies schnellstens von einem Arzt abklären lassen“.
Für den Großvater, der seine Beschwerde über die nicht erfolgte Behandlung auch beim Patientenservice der KV hinterlassen hat, ist aber ein Fachmann - sprich ein Arzt - erster Ansprechpartner im Zeckenfall. „Wenn das Tier unprofessionell herausgeholt wird, kann das schlimme Folgen haben.“ Schließlich half ihm ein Chirurg in Zerbst, „und der ist auch kein Kinderarzt“, stellt er in Hinblick auf die Anweisung seiner Ärztin fest.
Die Ärztin, sagt Günther, sei nicht bei der KV angestellt. „Sie übt ihren Beruf selbstständig aus, fällt also auch selbstständig ihre Entscheidungen.“ Grundsätzlich dürfen in Deutschland alle hausärztlich tätigen Ärzte Kinder und Jugendliche behandeln. Die Entscheidung, ob er das auch mache, liege aber ganz allein beim Arzt. Grundsätzlich jedoch könne ein Allgemeinmediziner die Behandlung von Kindern ablehnen. Etwa, wenn die Kapazitätsgrenze der Praxis erreicht sei oder eine Behandlung spezielle Kenntnisse erfordere.
Ärztin wird befragt
Warum es aber in dem Meinsdorfer Fall so gelaufen ist, wie der Großvater geschildert hat, will nun die KV bei der Ärztin hinterfragen. „Wir recherchieren das“, so Günther. Am Montag war eine abschließende Antwort deshalb nicht möglich.