Kampfhunde Kampfhunde: 14 Rassen in Satzung eingeordnet
In der Hundesteuer-Satzung der Stadt gibt es im Paragraf 5 diese Regelung: „Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen bestehen oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere: Bandog, Bullterrier, Chinesischer Kampfhund, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, American Staffordshire Terrier, Mastin Espanol, Mastino Neapoletano, American Pit-Bull-Terrier, Mastiff, Staffordshire-Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff.