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Illegales Feuerwerk Illegales Feuerwerk in Dessau: Des einen Freud ist des andern Leid

Von Sylke Kaufhold 28.05.2016, 10:00
Feuerwerkskörper führen nicht immer nur zu freudigem Staunen.
Feuerwerkskörper führen nicht immer nur zu freudigem Staunen. imago/Schöning

Dessau - Ob Jugendweihe, runder Geburtstag, Hochzeit - die Dessau-Roßlauer kennen viele Gründe, ihre Feierlichkeiten mit einem Feuerwerk zu krönen. Was dem einen die pure Freude ist, kann bei anderen für Ärger sorgen.

Wie jüngst in der Gartenanlage Bürgerfeld, wo nach 23 Uhr Bengalos und Polen-Böller abgebrannt wurden - verbunden mit heftigem Lärm und Rauch, wie ein Facebook-Post heftig kritisierte. Was eine kontroverse Diskussion mehrerer Nutzer zum Thema Feuerwerke entfachte. „Knallerei an jedem Wochenende aus allen Himmelsrichtungen zu ertragen“ findet etwa Lilly Anhalt nicht lustig. „Mal eine Feier zum Wochenende, das wird ja wohl drin sein“, hält David Jabin dagegen.

Jedes Feuerwerk muss vom Ordnungsamt genehmigt werden

„Allen recht kann man es nicht machen“, kennt auch Dirk Hofmeister, Sachbearbeiter Waffen und Sprengstoffrecht im städtischen Amt für Ordnung und Sicherheit, diese Kontroverse. Und betont, dass jedes Feuerwerk, egal ob professionell oder privat beim Ordnungsamt unter Angabe des Grundes angemeldet und genehmigt sein muss. „Wir prüfen, ob etwas gegen das Abbrennen spricht“, erklärt er. Das können die Lage in der Nähe von Altenheimen oder Krankenhäusern sein, oder Umweltschutzgründe wie das Vögelbrüten, auch wird das Umfeld nach Brandschutzgesichtspunkten geprüft. Festgelegt ist zudem die Abbrennzeit. Von Mai bis September sei dies bis maximal 23 Uhr gestattet, betont Hofmeister. Etwa 100 Feuerwerke hatte er im vorigen Jahr zu genehmigen. Die meisten fanden natürlich in den Sommermonaten statt.

Die illegalen Feuerwerke sind das Problem

Aber nicht die „offiziellen“ Feuerwerke seien das Problem, schätzt Hofmeister ein, sondern die vielen illegal abgebrannten. Wie offensichtlich auch das, das Samstagnacht gegen 1.45 Uhr am Kornhaus in den Himmel geschossen wurde und die Anwohner verärgerte. „Diese Feuerwerke sind klar in der Mehrzahl und bringen die Leute auf die Palme.“ Denn sie würden nicht nur nachts gezündet, oftmals werden auch die verbotenen China-Böller verwendet. Diese Verstöße zu ahnden, sei sehr schwer, betont Hofmeister. „So eine Batterie ist schnell abgebrannt und die Personen, die das tun, kaum auszumachen. Es sei denn, ein Nachbar schwärzt sie an.“ Die Polizei wird vom Ordnungsamt jeweils über die angemeldeten Feuerwerke informiert. Sie kennt also Namen und Orte. „Kracht es irgendwo anders, ist es mit Sicherheit illegal.“ Beschwerden über Feuerwerke gebe es aber relativ wenige, so Hofmeister. „Vielleicht eine Handvoll an Montagen.“ Anzeigen bei der Polizei, Feuerwerke betreffend, seien nahezu immer verbunden mit Beschwerden über Lärmbelästigung. (mz)

Anmeldungen von Feuerwerken persönlich bei Dirk Hofmeister im Amt, August-Bebel-Platz 16, Telefon 03407/2 04 18 32 oder Antragsformular per E-Mail anfordern: [email protected].

Die Gebühren betragen 50 Euro (bis 22 Uhr) oder 65 Euro (bis maximal 23 Uhr).

Dirk Hofmann
Dirk Hofmann
Lutz Sebastian