Diebstahl in Dessau-Roßlau Havarie im Haus vorgetäuscht - Diebe geben sich als Handwerker aus und betrügen Rentnerin
Eine 89-jährige Dessauerin wurde Opfer eines perfiden Tricks und dann in ihrer eigenen Wohnung bestohlen.

Dessau/MZ. - Zwei Unbekannte haben am Dienstagnachmittag, 27. Januar, bei einer 89-jährigen Frau, die in einem Mehrfamilienhaus in der Dessauer Innenstadt wohnt, geklingelt, sich als Handwerker ausgegeben und anschließend Gegenstände aus ihrer Wohnung gestohlen.
Lesen Sie auch: Diebstähle von Geldbörsen - Senioren werden in Supermärkten abgelenkt und dreist bestohlen
Wie die Frau der Polizei und der MZ mitteilte, habe gegen 14 Uhr ein Mann vor ihrer Wohnungstür gestanden, der gesagt habe, dass es eine Wasserhavarie gebe und er die Rohre in ihrer Wohnung überprüfen müsse. Da in einer Nachbarwohnung bereits den ganzen Tag über Handwerkerarbeiten durchgeführt wurden, glaubte die Rentnerin dem Mann und ließ ihn in ihre Wohnung. Im Anschluss soll er sich mehrere Minuten lang in der Wohnung umgesehen haben. Während sie in der Küche und im Bad das Wasser aufdrehen sollte, um die Rohre leerlaufen zu lassen, unterhielt er sich mit ihr – wohl auch um sie abzulenken, wie die Frau gegenüber der MZ vermutete.
Nachdem die Männer wieder weg waren, stellte die Frau fest, dass ihre Schränke durchwühlt worden
Wenig später habe ein zweiter Mann an der Tür geklingelt, der sagte, dass alles in Ordnung sei. Der vermeintliche Klempner verließ daraufhin die Wohnung wieder.
Kurz nachdem die beiden Männer wieder weg waren, musste die Frau feststellen, dass in ihrem Schlafzimmer die Schränke offen standen und durchwühlt worden waren. Es sei jedoch nichts sonderlich Wertvolles gestohlen worden. Einige ältere Uhren seien weggekommen, manche davon lediglich billige Werbegeschenke. Den entstandenen Schaden schätzte sie gegenüber der Polizei auf rund 100 Euro.
Als sie den Diebstahl bemerkt hatte, kontaktierte sie umgehend die Polizei, die am Dienstag gegen 15 Uhr bei ihr war. Im Rahmen der Anzeigenaufnahme konnte laut den Beamten nicht abschließend geklärt werden, inwiefern sich die unbekannte Person unbeaufsichtigt in den Räumlichkeiten der Wohnung aufgehalten hatte.