Das Wasser steht ewig auf der Wiese
MILDENSEE/MZ - Dann zahlte Lux einfach seinen Beitrag an den Verband nicht mehr. Bald darauf kündigte die Verwaltungsgemeinschaft Wörlitzer Winkel die Zwangsvollstreckung an. Lux nahm sich einen Anwalt. "Wo haben wir schon überall hingeschrieben - an die Verwaltungsgemeinschaft, an den Unterhaltungsverband Mulde, an die Kreisverwaltung Wittenberg, sogar ans Landesverwaltungsamt", berichtet Lux. Doch seine Beschwerden seien überall ins Leere gelaufen.
Lux hält Rinder, unter anderem auf der Weide hinter dem Leiner Berg, die er von der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz gepachtet hat. Laut Satzung muss er sieben Euro pro Hektar jährlich an den Gewässerunterhaltungsverband Mulde zahlen. Für diese Beiträge lässt der Verband regelmäßig Gräben mähen und bei Bedarf beräumen, damit das Wasser nach Regenfällen oder der Schneeschmelze abfließen kann. So jedenfalls sieht es die Satzung vor.
Am "Graben 2. Ordnung" an der von Lux gepachteten Wiese, der in den Kapengraben und den Leiner See führt, sei jedoch bis Anfang 2007 vier Jahre lang nichts gemacht worden, so der Landwirt. "Das Wasser stand im Frühjahr ewig auf den Wiesen, so dass ich nicht mähen konnte", klagt er.
"Warum soll ich für eine Leistung zahlen, die nicht erbracht wurde?", dachte sich der Landwirt. Und siehe da: Im Frühjahr 2007 rückte eine Firma im Auftrag des Unterhaltungsverbandes an, mähte und beräumte den Graben.
Doch am nächsten Tag traute Matthias Lux seinen Augen kaum: Mahdgut und Schlamm hatten die
Arbeiter auf seiner Wiese abgelagert. "Und es blieb liegen, so dass mein Heu teilweise verdorben war", blickt der Landwirt zurück. Ein wahrscheinlich mit aus dem Graben geholtes Winkeleisen habe ihm außerdem eine Mähmaschine beschädigt.
"Nun sind wir quitt", sah der Landwirt die ausstehenden Beiträge damit als erledigt an, schließlich sei ihm ja durch die beauftragte Firma ein Schaden entstanden.
Die Untere Wasserbehörde des Landkreises teilte ihm sinngemäß mit, dass der Landesbetrieb für Hochwasserschutz den Kapengraben nur ungenügend ("extensiv") bewirtschafte, weshalb es unter Umständen zum Rückstau auf die Wiese komme. Dagegen könne der Unterhaltungsverband nichts machen. Im Sommer dürfe der Graben außerdem wegen des Naturschutzes nicht gemäht werden. Selbst die Ablagerung des Mahd- und Räumgutes auf der Wiese sei dem Unterhaltungsverband laut Wassergesetz gestattet.
In der Regel würden die Gräben einmal im Jahr gekrautet und gemäht, informiert der Geschäftsführer des Unterhaltungsverbandes Mulde, Roland Meise. Jedoch gebe es im Biosphärenreservat viele Einschränkungen. Alle Arbeiten müssten mit der Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Die Wiesen am Leiner Berg seien außerdem Überflutungsgebiet und nicht immer zugänglich, räumt der Geschäftsführer ein, dass dort die Arbeiten durchaus mal nicht ausgeführt worden sein könnten. "Der Aufwand, den wir auf den Wiesen des Landwirts Lux haben, ist mit seinem Beitrag längst nicht bezahlt", stellt der Geschäftsführer fest. In jüngster Zeit habe man mit dem Landwirt die anstehenden Arbeiten an den Gräben abgesprochen. "Wenn es Unstimmigkeiten gibt, dann bin ich der Ansprechpartner", sagt Roland Meise. Matthias Lux habe sich aber nicht an ihn gewandt.
Inzwischen zahlt Matthias Lux seinen Beitrag wieder, doch der ausstehende Betrag samt Mahngebühren ist auf über 400 Euro angewachsen. Nun hat die Verwaltungsgemeinschaft, die die Beiträge erhebt, die Zwangsvollstreckung angekündigt.
In der Vergangenheit habe es öfter mal Probleme mit der Mahd und Beräumung von Gräben gegeben, sagt der Geschäftsführer des Bauernverbandes Anhalt, Heinz Vierenklee. Das habe aber immer daran gelegen, dass der Landesbetrieb für Hochwasserschutz die Gräben 1. Ordnung, für die er zuständig ist, nicht ordnungsgemäß unterhalten hat. Dadurch hätten die Unterhaltungsverbände Schwierigkeiten gehabt, die darin einmündenden Gräben 2. Ordnung zu pflegen.
"Der Unterhaltungsverband Mulde ist sehr rührig", schätzt Vierenklee ein. Probleme seien mit diesem Verband stets schnell und unbürokratisch gelöst worden. Landwirt Matthias Lux rät er, das Gespräch zu suchen. "Lieber einmal mehr miteinander reden, dann findet sich auch eine Lösung", ist Vierenklee überzeugt.
Den Beitrag an den Verband nicht zu zahlen, hält der Bauernverbands-Geschäftsführer für keine gute Idee. "Diese Beiträge sind gesetzlich festgelegt, um eine Zahlung wird der Landwirt nicht herumkommen", so Vierenklee.