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Beschwerde gegen Einstellung Beschwerde gegen Einstellung: Oury Jallohs Familie fordert neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

13.10.2017, 09:44
Gedenken an Oury Jalloh
Gedenken an Oury Jalloh dpa

Berlin/Dessau - Die Anwälte der Familie von Oury Jalloh haben Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Halle angekündigt, die weiteren Ermittlungen im Fall einzustellen. Man habe diese Nachricht „mit Unverständnis und Betroffenheit zur Kenntnis genommen“, heißt es in einer Pressemitteilung, die die Rechtsanwälte Gabriele Heinecke und Beate Böhler am Freitag verschickten.

Die Staatsanwaltschaft Halle hatte am Donnerstagnachmittag über die Einstellung des Verfahrens informiert. Eine weitere Aufklärung des Falls sei nicht zu erwarten. Es gebe keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung. Oury Jalloh war im Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannt.

Die Anwälte hatten ein Brandgutachten am Tatort gefordert

Schon vor sieben Jahren hätten die Anwälte der Familie verlangt, durch Brandversuche am Tatort selbst ein Brandbild herzustellen, wie es am 7. Januar 2005 festgestellt werden konnte. „Weder die Staatsanwaltschaft Dessau noch die Staatsanwaltschaft Halle haben diesen einzig wissenschaftlichen Anforderungen entsprechendem Vorgehen je entsprochen.“

Stattdessen seien unter nicht vergleichbaren Bedingungen Brandversuche durchgeführt worden, die immerhin das gemeinsame Ergebnis hatten, dass eine Inbrandsetzung der Matratze durch Oury Jalloh ohne Brandbeschleuniger kaum möglich gewesen wäre.

Anwälte von Oury Jallohs Familie haben weiterhin Zweifel an den Feuerzeugresten

Mehr als irritiert zeigte sich die Familie in der Pressemitteilung, dass die Staatsanwaltschaft sich bis zum heutigen Tage nicht mit der am 25. September 2015 vorgelegten Beweisführung auseinandergesetzt hat, dass der angeblich aus dem Brandschutt der Zelle stammende Feuerzeugrest nie in der Zelle gewesen sein kann. Die Familie hatte damals ein eigenes Gutachten vorgelegt.

Rechtsanwältin Gabriele Heinecke erklärte, man wolle mit der Beschwerde erreichen, dass die Staatsanwaltschaft zwingend weiteren Ermittlungsschritte unternehme. (mz)