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Bauland im Schutzgebiet umstritten

Von Claus Blumstengel 02.02.2007, 18:35

Halle/MZ. - Es waren nur wenige Zeilen im Amtsblatt vom 14. Dezember, welche die Aufmerksamkeit von Simone Pflug und Torsten Kammerknecht aus Buro erregten: "Der Landkreis Anhalt-Zerbst beabsichtigt im Zuge der ,Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Buro' eine Verordnungsänderung im Biosphärenreservat ,Mittelelbe'", hieß es da im besten Amtsdeutsch. Im Klartext: Die Gemeinde Klieken, zu der Buro gehört,

möchte Flächen, die bisher zum Außenbereich gehörten und auf denen deshalb keine Wohnbauten errichtet werden dürfen, als Innenbereich sowie als Bauland ausweisen. Allerdings besteht für zwei Teilflächen von je rund 560 Quadratmetern auf dem vorgesehenen, 6 400 Quadratmeter großen Areal zwischen Hauptstraße, Mittelweg, Winkel und Auweg ein absolutes Bauverbot, da sie im Landschaftsschutzgebiet des Biosphärenreservates liegen.

Dass die Bebauung hier im Schutzgebiet per "Verordnungsänderung" doch genehmigt werden soll, bringt Simone Pflug und Torsten Kammerknecht auf die Palme. Die beiden Anwohner des Buroer Winkels haben innerhalb der Öffentlichen Auslegung zur Verordnungsänderung und zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Bedenken angemeldet. "Es gibt in Buro 15 als Bauland ausgewiesene Baulücken, da muss man nicht im Landschaftsschutzgebiet bauen", kritisiert Torsten Kammerknecht.

Laut Naturschutzgesetz des Landes stehen Bauten in dieser Schutzzone III des Biosphärenreservates den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege entgegen. Auch der Landesentwicklungsplan räumt Wohnbauten im Innenbereich Vorrang vor der Neuausweisung von Bauland in Außenbereichen der Orte ein. Dahinter, dass in

Buro von diesen Prinzipien abgewichen werden soll, vermuten die Kritiker Pflug und Kammerknecht einen Trick. Die Gemeinde habe nach der Wende das betroffene Grundstück unter falschen Voraussetzungen verkauft und wolle dem Eigentümer nun zum Baurecht verhelfen, meint Anwohner Kammerknecht. "Für eine einzige Person

werden jetzt die Innenbereichssatzung geändert, ein Verfahren in Gang gesetzt und Steuergelder verpulvert, obwohl das alles nicht nötig wäre", äußert der Anwohner sein Unverständnis.

Bürgermeister Karl-Heinz Schröter weist diesen Vorwurf strikt von sich. "Unser Ziel ist, dass Buro innerhalb seiner Grenzen weiter wachsen kann", betont er. Es gebe immer wieder Anfragen nach Bauland. In Buro, das wie der Nachbarort Klieken vollständig im Biosphärenreservat liegt, sei das die einzige mögliche Fläche; "denn der Ort kann sich nicht nach außen ausdehnen". Die anderen Baulücken befänden sich in Privatbesitz und seien unverkäuflich, da die Besitzer sie für ihre Kinder vorhalten möchten. Die Fläche, um die es jetzt in dem Verfahren geht, befände sich hingegen zu großen Teilen im Besitz des Landes. "Wir haben mit dem Land darüber gesprochen, dass Bauwillige dort Grundstücke mit einem vernünftigen Zuschnitt erwerben können", informiert Schröter.

Buro habe bisher überhaupt keine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung. "Wir lassen zurzeit einen Flächennutzungs- und Landschaftsplan erarbeiten. Da wollen wir den Innenbereich im Vorfeld geklärt haben", begründet der Bürgermeister das Verwaltungsverfahren.

Die Verwaltung des Biosphärenreservats hat in einer Stellungnahme der Aufhebung des Bauverbots in Buro bereits zugestimmt. "Laut Naturschutzrecht lassen sich schwerlich Argumente finden, die Bebauung dort zu verbieten", sagt der Leiter der Reservatsverwaltung, Guido Puhlmann. Das als Bauland vorgesehene Grundstück würde sich an die vorhandene Bebauung anschließen. Es sei auch durchaus möglich, zur "Ortsabrundung" den Innenbereich zu erweitern und eine Verordnungsänderung vorzunehmen "Das haben wir zum Beispiel bei ernstings family in Klieken so gemacht. Für Firmenansiedlungen ist es wichtig, dass so etwas möglich ist."

Die Reservatsverwaltung hat jedoch Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. So soll in Buro eine von Bäumen und Sträuchern gesäumte Streuobstwiese angelegt werden.

Der Antrag der Gemeinde Klieken auf Aufhebung des Bebauungsverbots lag bis 31. Januar öffentlich aus. Der Entwurf der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung kann noch bis 23. Februar in der Verwaltungsgemeinschaft in Coswig eingesehen werden. Hinweise und Einwände sind möglich. Weitere Informationen hängen in den Schaukästen.