Straßenausbaubeiträge Straßenausbaubeiträge: Gemischte Gefühle nach Dessauer Urteil
Bitterfeld/MZ. - Die Städte und Gemeinden im Landkreis haben am Mittwoch unterschiedlich auf das Urteil des Landesverfassungsgerichtes zu Straßenausbaubeiträgen reagiert. Die Dessauer Richter hatten es am Dienstag für zulässig erklärt, rückwirkend Ausbaubeiträge von Anwohnern zu erheben. Während beispielsweise Wolfen, Raguhn, Zscherndorf und Bobbau diese Möglichkeit jetzt nutzen wollen, sehen die Kreisstadt Bitterfeld und Jeßnitz für sich keine praktischen Folgen des Urteils.
Allgemein wird die Dessauer Entscheidung in den Rathäusern mit gemischten Gefühlen betrachtet. "Wenn wir jetzt rückwirkend Beiträge erheben dürfen, hätte das natürlich positive finanzielle Auswirkungen für Wolfen, aber nicht für die Bürger", räumt Wolfens Baudezernent Klaus Leubner ein. Wieviel Geld zusätzlich in die Kassen gespült werden könnte, will der Baudezernent erst nach einer Prüfung des Urteils beziffern. Fest steht für ihn indes schon jetzt, dass die Richter für mehr Gerechtigkeit gesorgt haben. "Es wird nicht mehr so sein, dass jemand nicht zahlen muss, nur weil seine Straße schon früher ausgebaut worden ist."
Das dürfte freilich nicht in allen Fällen zutreffen. Der Bitterfelder Baudezernent Eckbert Flämig verweist jedenfalls auf eine vierjährige Verjährungsfrist für die Berechnung von Straßenausbaubeiträgen. Da die entsprechende Bitterfelder Satzung in ihren wesentlichen Bestandteilen schon seit Mai 1993 gelte, habe das Urteil aus Dessau für die Kreisstadt praktisch keine Auswirkungen. "Das Urteil kommt für uns zu spät." Ähnlich sieht es in Jeßnitz aus. "Wir haben unsere Satzung seit Jahren", sagt Bürgermeister Helmut Ernst. Es gebe gar keinen Anlass, rückwirkend Bürger zur Kasse zu bitten.
Anders in Bobbau und Zscherndorf. In letzterer Gemeinde ist eine Klage von Anwohnern der Melanchthonstraße anhängig, die sich von der Kommune zu Unrecht veranlagt fühlen. "Eigentlich müsste das Verwaltungsgericht Dessau die Klage jetzt abweisen", erwartet Zscherndorfs Vize-Bürgermeister Wolfgang Henschel. Immerhin geht es um insgesamt 40 000 Euro. Noch wesentlich mehr Geld - 150 000 Euro - steht in Bobbau auf dem Spiel. Dort streiten Bürger und Gemeinde seit der Sanierung der Dorfstraße 1992/93 um Beiträge - eine Satzung existierte damals noch nicht. Nach dem Urteil der Verfassungsrichter sieht Bürgermeister Dieter Ullmann seine Kommune im Recht. Da die Forderungen bereits zum Zeitpunkt des Ausbaus aufgemacht worden seien, seien sie nicht verjährt.
Auch im Raguhner Rathaus wird ein Geldsegen erwartet. "Das ist auf jeden Fall positiv für den Haushalt", urteilt Bürgermeister August Pietsch. Aus dem Bauamt hieß es, bisher seien noch gar keine Straßenausbaubeiträge erhoben worden, weil die Satzung wegen einer Klage von Einwohnern erst seit dem vorigen Jahr in Kraft sei. Abgaben könnten nun beispielsweise von Anwohnern der Brauhausstraße erhoben werden.