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Nach "Hartz und herzlich" auf RTL2 Nach "Hartz und herzlich"-Ausstrahlung auf RTL2: Arbeitgeber fordert 484 Euro von Alexandra Dürr aus Wolfen

Von Stefan Schröter 10.11.2017, 09:27
Alexandra Dürr soll nach ihrem Aufritt bei RTL2 insgesamt 484 Euro an ein Wolfener Pflegeunternehmen zurückzahlen.
Alexandra Dürr soll nach ihrem Aufritt bei RTL2 insgesamt 484 Euro an ein Wolfener Pflegeunternehmen zurückzahlen. Screenshot/rtl2.de

Bitterfeld - Die Rückforderung empfindet Alexandra Dürr als Frechheit. 484 Euro soll die Wolfenerin an ihren Arbeitgeber, ein Wolfener Pflegeunternehmen, zurückzahlen, nachdem er sie im Fernsehen bei „Hartz und herzlich“ (RTL2) gesehen hat.

Die 27-jährige zweifache Mutter ist Aufstockerin und erzählte in der Dokumentation, dass sie Geld vom Amt bekommt. Deswegen fordert der Pflegebetrieb nun den eigens gezahlten Zuschuss für die Kita von Alexandra Dürr zurück: „Aufgrund Ihrer Äußerungen im Fernsehbeitrag ,Hartz und herzlich’ mussten wir feststellen, dass Sie von der Komba ABI (Jobcenter, d. Red.) monatlich die Kita-Kosten in voller Höhe von 180 Euro erhalten, neben dem von uns seit 1. November 2016 an Sie monatlich geleisteten Kita-Zuschuss in Höhe von je 44 Euro.

Somit erhalten Sie von uns eine Leistung, die Ihnen nicht zusteht“, heißt es in dem Schreiben an die Wolfenerin, das der MZ vorliegt.

Alexandra Dürr benötigt das Geld für die Kita-Verpflegung

Doch das lehnt die Betroffene ab. Denn ihr mittlerweile zweijähriger Sohn nutze in der Kita eine Vollverpflegung. Das koste nach Angaben der Mutter zwischen 40 und 70 Euro pro Monat. Geld, das sie nicht vom Jobcenter bekomme, sondern selbst zahlen müsse. Deshalb sei der Kita-Zuschuss, der auch für die Verpflegung verwendet werden darf, für Dürr sehr wichtig gewesen.

Die Mutter hat sich angesichts der Rückforderung einen Anwalt genommen. Dessen Schreiben an das Pflegeunternehmen blieb laut Dürr bisher unbeantwortet. Das Geld habe die Wolfenerin jedenfalls noch nicht überwiesen.

„Das würde mir sehr wehtun, 484 Euro sind sehr viel Geld, das wir zum Beispiel für einen Urlaub verwenden könnten.“ Sie ärgert sich auch, dass ihr Arbeitgeber ohne vorheriges Gespräch die Rückforderung formulierte.

Kita-Zuschuss per Zusatzvereinbarung vertraglich geregelt

Der Kita-Zuschuss vom Pflegebetrieb an Alexandra Dürr ist 2016 per Zusatzvereinbarung zwischen beiden Seiten vertraglich geregelt worden.

Bedingungen für die Zahlung laut Vertrag: Das leibliche Kind wird zur Arbeitszeit der Mutter in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreut; Dürr zeigt ihrem Arbeitgeber Nachweise über die Betreuungseinrichtung sowie die Höhe der monatlichen Aufwendungen. Das habe sie getan.

Wie rechtmäßig ist nun die 484-Euro-Forderung des Pflegebetriebs? Hermann Gloistein, Fachanwalt für Arbeitsrecht meint auf MZ-Anfrage: „Ich gehe davon aus, dass das Rückforderungsbegehren der Arbeitgeberin zu Unrecht erfolgt ist.“

Alexandra Dürrs Arbeitsvertrag mit dem Pflegeunternehmen ist mittlerweile ausgelaufen

Der Rechtsanwalt der gleichnamigen halleschen Kanzlei stützt seine Einschätzung zum einen auf die vorliegende Zusatzvereinbarung zum Kita-Zuschuss, zum anderen auf die Aussage von Alexandra Dürr, wonach die Leistungen des Jobcenters die Verpflegungskosten außen vor ließen.

Die Wolfenerin Alexandra Dürr und das Pflegeunternehmen gehen mittlerweile getrennte Wege. Ihr auf ein Jahr befristeter Arbeitsvertrag als Hauswirtschafterin ist nicht verlängert worden und im Oktober ausgelaufen.

Das Wolfener Pflegeunternehmen wollte sich auf MZ-Anfrage nicht zu dem Sachverhalt äußern. (mz)