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Zwischenfall bei der Deutschen Bahn Im Zug nach Brehna nach Halle - Mann ohne Ticket will nicht aussteigen und verletzt Bundespolizisten

Eine Zugbegleiterin bat um Hilfe. Am Ende standen mehrere Anzeigen und eine Erkenntnis: Der Fahrgast durfte gar nicht in Deutschland sein.

17.10.2025, 16:00
Die Bundespolizei war gefragt.
Die Bundespolizei war gefragt. Foto: Sven Hoppe/dpa

Brehna/MZ. - Zu einem Zwischenfall ist es in einem Regionalexpress auf der Strecke von Brehna nach Halle gekommen. Am Donnerstagmorgen hat eine Zugbegleiterin um 9.05 Uhr um Unterstützung der Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle gebeten.

Zuvor hatte sie auf der Strecke von Brehna nach Halle einen Mann kontrolliert, der keinen Fahrausweis vorzeigen konnte. Eine Streife der Bundespolizei begab sich umgehend zum angegebenen Bahnsteig und traf dort sowohl auf die Bahnmitarbeiterin, als auch den Tatverdächtigen. Der 26-Jährige wurde mehrfach durch die Einsatzkräfte aufgefordert, den Zug zu verlassen.

Das ignorierte er jedoch und beleidigte stattdessen die Bundespolizisten in polnischer Sprache. Da der Mann sich weiterhin weigerte, den Zug zu verlassen, führten ihn die Einsatzkräfte aus dem Zug.

Dabei widersetzte er sich plötzlich, stemmte sich mit seinem Körpergewicht gegen das Hinausführen und versuchte, sich aus dem Griff eines der Beamten zu lösen. Daraufhin musste der Mann zu Boden gebracht und gefesselt werden. Ein Bundespolizist verletzte sich dabei am Knie.

Der Moldauer wurde anschließend in die Dienststelle der Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle gebracht. Auch dort verhielt er sich unkooperativ und leistete erneut Widerstand, sodass erneut Zwang angewendet werden musste.

Die Überprüfung seiner Personalien ergab zudem, dass sich der 26-Jährige ohne gültigen Aufenthaltstitel unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Gegen ihn wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung, Erschleichens von Leistungen, Hausfriedensbruchs und unerlaubten Aufenthalts.