Erneuerung Wolfen-Nord Erneuerung Wolfen-Nord: Stadt steht gegen Genossenschaft
Wolfen/MZ. - Wie Trümpler erklärte, greife das Papier in unzulässiger Weise in Eigentumsrechte seiner Gesellschaft ein. In dem Leitbild, in dem auch der Abriss auf Dauer überflüssiger Wohneinheiten und die Neugestaltung der Flächen programmatisch
fest geschrieben sind, seien auch Wohnblöcke für den Abriss vorgesehen, die die Genossenschaft erhalten will. Konkret seien das die Blöcke Richard-Stahn-Straße 1 bis 12 und Willi-Sachse-Straße 5 bis 10. "Das entspricht nicht den Zielen des Sanierungs- und Erhaltungskonzeptes der Wohnungsgenossenschaft Wolfen", so Vorstandsmitglied Trümpler.
Er führte zum einen betriebswirtschaftliche Aspekte an. Wohnungen seien Vermögen der Genossenschaft, das bei Kreditgeschäften ins Gewicht fällt. Besagte Straßenzüge seien im ursprünglichen Leitbild als bleibende Standorte ausgewiesen. Die neue Situation könne zu Irritationen bei den Banken führen. Auch die Altschuldenfrage werde davon berührt. Zum anderen machte Trümpler geltend, dass beispielsweise in die Willi-Sachse-Straße Mieter umgeleitet wurden, die in zum Abriss frei geräumten Blöcken wohnten. "Die fassen sich doch an den Kopf, wenn sie jetzt lesen, perspektivisch erneut umziehen zu sollen", sagt das Vorstandsmitglied. Zudem seien über das Umzugsmanagement beträchtliche Fördermittel geflossen.
Hinzu kommt noch Gravierenderes. Das Vorliegen eines städtebauliche Leitbildes für Wolfen-Nord ist eine unerlässliche Voraussetzung, damit Wolfen und sein Neubaustadtteil in das Bundesprogramm Stadtumbau-Ost aufgenommen werden können. Das Neue an diesem Programm ist, dass die Städte selbst entscheiden können, wohin sie gemäß den Schwerpunkten ihres Leitbildes die Gelder geben. Stimmt es nicht mit den Zielen von Wohnungsgesellschaften überein, laufen diese Gefahr, keine Mittel zu bekommen. Das möchte die WGW für sich verhindern, denn allein kann sie den notwendigen Umfang von Abriss und Neugestaltung nicht finanzieren.
Bereits im Stadtrat hatte Helmut Stieff, Leiter des Stadtplanungs- und Hochbauamtes der Stadtverwaltung Wolfen, darauf hingewiesen, dass es bei der Fortschreibung des Leitbildes keinen Konsens mit der WGW gegeben habe. In der Antragsbegründung ist von Kompromisslösung die Rede. Den Passus, dass diese Lösung "der kleinste gemeinsame Nenner" von Wohnungsgesellschaften und Stadt sei, wollte Stieff gestrichen wissen. Er merkte allerdings auch an, dass sich aus dem fortgeschriebenen Leitbild kein Zwang für Wohnungseigentümer zum Abriss ableiten lasse. Das habe eine Stellungnahme Magdeburgs ergeben.
Dennoch ist Trümpler schleierhaft, warum die Stadt den bisherigen Weg des Konsenses mit den Wohnungsgesellschaften offenbar verlassen hat. Das Miteinander von Wohnungsgesellschaften, Erneuerungsgesellschaft Wolfen-Nord und Stadt bei der Entwicklung des Neubaustadtteils sei vorbildlich für ganz Sachsen-Anhalt gewesen. "Es hat doch alles so gut begonnen", sagte Trümpler. Er fand es ganz einfach schade, dass jetzt ein Stand erreicht wurde, bei dem seine Gesellschaft ihre Interessen nicht mehr gewahrt sieht. "Die Differenzen sind sehr erheblich", so Trümpler.