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Wolfen verwehrt Nutzungsänderung Doch keine Flüchtlinge im BIG-Hotel in Wolfen?

Von Detmar Oppenkowski 11.03.2016, 19:30
Das Gästehaus des BIG-Hotels in Wolfen.
Das Gästehaus des BIG-Hotels in Wolfen. Thomas Ruttke

Wolfen - Die geplante Flüchtlingsunterkunft im Wolfener BIG-Gästehaus ist noch nicht in trockenen Tüchern. Eigentlich will der Landkreis Anhalt-Bitterfeld das Hotel voraussichtlich ab Mitte April als Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 170 Asylsuchende nutzen. Allerdings hat die Stadtverwaltung der dafür notwendigen Nutzungsänderung das sogenannte „gemeindliche Einvernehmen“ verwehrt.

Um den Vorgang zu verstehen, muss man wissen: Während sich bislang Geschäftsleute, Reisende oder Monteure nur für einen relativ kurzen Zeitraum in das Hotel eingemietet haben, ist die Unterbringung von Flüchtlingen in dem Objekt langfristig vorgesehen. Für diese - wenn man so will - Umnutzung des Gästehauses hat der Hotel-Eigentümer einen Antrag beim Landkreis gestellt. Die Stadt, die in den Prozess einbezogen wird, hat dieser Nutzungsänderung nun nicht zugestimmt. Das bestätigt der Geschäftsbereichsleiter Bauwesen/Stadtentwicklung, Stefan Hermann.

Die Ablehnung wird damit begründet, dass die Verwaltung einerseits einen „planungsrechtlichen Konflikt zwischen einer dauerhaften Wohnnutzung in diesem Bereich und der daraus resultierenden Einschränkung potenzieller Ansiedlungen im Chemiepark“ befürchtet, sprich: Eine industrielle Weiterentwicklung des Areals könnte nach geltenden Vorschriften gefährdet sein. Andererseits führt man „mögliche gesundheitliche Einschränkungen für Asylsuchende aufgrund der vorhandenen Ansiedlungen und durch sie verursachte Störfaktoren“ - gemeint ist etwa Lärm - an. Dieser Begründung ist auch der Bau- und Vergabeausschuss unter Vorsitz von Armin Schenk (CDU) gefolgt.

Doch wie geht es nun weiter? „Für die Erteilung oder Nichterteilung einer Baugenehmigung ist in diesem Fall der Landkreis zuständig“, so Sprecher Udo Pawelczyk. Die Stadt sei aber anzuhören. Bei Versagung des gemeindlichen Einvernehmens - wie in diesem Fall - prüfe der Landkreis die baurechtlichen Argumente. Sollte er ihnen folgen, dann werde keine Baugenehmigung erteilt. Sollte er ihnen nicht folgen, kann der Kreis das gemeindliche Einvernehmen ersetzen, also das Vorhaben genehmigen. Eine Entscheidung steht aber noch aus. Der Vertrag zwischen dem Landkreis und dem BIG-Eigentümer läuft über fünf Jahre. Die „NEG Leipzig“ hat im Gästehaus nach eigenen Angaben bislang 500.000 Euro investiert. (mz)