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Jobcenter Unterkunft für Bürgergeld-Empfänger im Salzlandkreis darf ab 2023 mehr kosten

Die Prüfgrenzen für Miete und Betriebskosten von Sozialleistungsempfängern steigen ab Januar. Woran sich die Erhöhungen im Salzlandkreis orientieren.

Von Torsten Adam 30.11.2022, 17:18
Die Angemessenheitsgrenzen von Wohnraum für Bürgergeld-Empfänger im Salzlandkreis steigen ab 2023 etwas.
Die Angemessenheitsgrenzen von Wohnraum für Bürgergeld-Empfänger im Salzlandkreis steigen ab 2023 etwas. Foto: imago images / blickwinkel

Bernburg/MZ - Hartz-IV-Empfänger im Salzlandkreis dürfen im kommenden Jahr mit höheren Angemessenheitsgrenzen für ihre Unterkunft rechnen. Bei der Nettokaltmiete steigen die Werte, bis zu denen das Jobcenter die Kosten ohne Einzelfallprüfung anerkennt um 2,19 Prozent, bei den kalten Betriebskosten um 4,96 Prozent.