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Trinkwasser Trinkwasser: Im Zweifelsfall nachfragen

17.06.2013, 18:53

Trinkwasser aus dem zentralen Trinkwassernetz ist bedenkenlos nutzbar, wenn keine behördliche Anordnung vorliegt. Dazu zählen ein Trinkwasserverbot oder eine Abkochanordnung. Liegen solche nicht vor, kann Wasser aus dem Wasserhahn getrunken werden, auch dann, wenn Wasserzähler und Trinkwasserleitungen im überfluteten Keller liegen. Trinkwasserleitungen sind dicht und stehen unter Druck. Wurde die Trinkwasserversorgung aus dem zentralen Netz unterbrochen, ist vor Wiederinbetriebnahme eine herkömmliche Reinigung der Entnahmestelle und ein längeres Ablaufen des Wassers erforderlich. Im Zweifelsfall kann beim zuständigen Wasserwerk oder beim Gesundheitsamt nachgefragt werden. Problematisch ist die Nutzung von Einzelbrunnen zur Trinkwasserversorgung, diese sollten erst nach Freigabe durch das zuständige Gesundheitsamt wieder genutzt werden. (Verbraucherzentrale)