Staatsanwalt unter Strafmaß vom Amtsgericht
Magdeburg/MZ. - Am vorletzten Verhandlungstag standen gestern die Aussage des Entlastungszeugen Dirk Fischer (29 / alle Namen der Zeugen und Angeklagten geändert) sowie die Plädoyers des Staatsanwalts Dr. Christian Hoppe sowie der Verteidigung im Mittelpunkt. Am Donnerstag findet die Urteilsverkündung statt.
Fischer, der vom Amtsgericht Bernburg frei gesprochen wurde, bekräftigte noch einmal nachdrücklich, dass er am besagten Abend daheim bei seiner Familie gewesen sei. Der Entlastungszeuge der Verteidigung blieb bei seiner Version, obwohl der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Kupfer ihm versicherte, dass er wegen des Freispruchs ohnehin nicht mehr für eine eventuelle Mittäterschaft belangt werden könne. Timo Kallemberger (19) hatte Fischer wie die beiden Angeklagten Constantin Ahrendt (21) und Martin Kind (22) der Teilnahme an der Schlägerei bezichtigt. Bei Mirko Kummer (27) war er sich nicht sicher. Ralf Daschler (21) hatte als einziger des angeklagten Quartetts die Tat zugegeben.
In seinem Plädoyer berief sich Staatsanwalt Dr. Hoppe in erster Linie auf die belastenden Aussagen von Kallemberger, die nach dem Auftritt des Entlastungszeugen Fischer die Anklage aber nicht unbedingt untermauerten.
"Der Tathergang könnte aus einem Krimi stammen. Aber es war keine Fiktion, sondern traurige Realität. Die Angaben des Belastungszeugen sind glaubhaft. Die Angeklagten haben diese Tat begangen", erklärte Dr. Hoppe, der die Alibis von Ahrendt und Kind zerpflückte. "Dass jemand Samstagabend Bewerbungen schreibt, nehme ich nicht ab. Die Zeugen, die Kinds Alibi eines gemeinsamen Monopoly-Abends bestätigten, verstrickten sich in Widersprüche." Hoppe geht auch davon aus, dass die Tat politisch motiviert und zielgerichtet ausgeführt war. Zumindest ihre ehemalige Mitgliedschaft in der rechtsgerichteten Gruppierung "White Wolves" konnten Kummer, Kind und Ahrendt nicht leugnen. Ein Foto zeigte das Trio bei einem so genannten "Kameradschaftsausflug" im September 2005 zum Germanendorf "Opfermoor" bei Niederorla (Thüringen).
Allerdings blieb der Staatsanwalt bei seinen Anträgen in drei Fällen unter dem Strafmaß, das das Amtsgericht Bernburg festgelegt hatte. Ahrendt (zwei Jahre, fünf Monate) und Kind (zwei Jahre, drei Monate) erhielten in erster Instanz Freiheitsstrafen, Kummer ein Jahr und acht Monate zur Bewährung. Hoppe forderte für Ahrendt, Kind (je zwei Jahre) und Kummer (ein Jahr, vier Monate) lediglich Bewährungsstrafen und Ableistung gemeinnütziger Arbeit sowie für Daschler drei Jahre und sieben Monate Freiheitsentzug. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch für Ahrendt, Kind und Kummer sowie im Fall Daschler für eine Reststrafe in Höhe von einem halben Jahr.