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Dauerstreit um Kreisumlage Salzlandkreis verliert gegen Hecklingen, will aber nicht auf Geld verzichten

Im Rechtsstreit um die Kreisumlage im Salzlandkreis hat das Oberverwaltungsgericht erneut eine Berufung gegen ein Urteil wegen des Hebesatzes für 2017 zurückgewiesen. Was der Kreis die Politik jetzt beschließen lassen will, um doch noch an sein Geld zu kommen.

Von Frank Klemmer und Thomas Weißenborn 20.09.2023, 09:56
Einmal mehr musste sich das OVG in Magdeburg mit einem Rechtsstreit um die Kreisumlage des Salzlandkreises beschäftigen. Dieses Mal ging es ohne öffentliche Verhandlung wieder um das Jahr 2017.
Einmal mehr musste sich das OVG in Magdeburg mit einem Rechtsstreit um die Kreisumlage des Salzlandkreises beschäftigen. Dieses Mal ging es ohne öffentliche Verhandlung wieder um das Jahr 2017. Archivfoto: René Kiel

Bernburg/Staßfurt - Nächste Runde im scheinbar unendlichen Rechtsstreit um die Kreisumlage – dieses Mal wieder mit ganz anderem Ausgang: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat der Stadt Hecklingen recht gegeben und die Berufung des Salzlandkreises gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts von 2018 erneut zurückgewiesen. Der Kreis muss der Stadt die Kreisumlage für 2017 in Höhe von 2,38 Millionen Euro zurückerstatten.