Salzlandkreis Salzlandkreis: Geldstrafen wegen Verstoß gegen Waffengesetz
Bernburg/MZ. - Die Staatsanwaltschaft warf beiden vor, in der Nacht zum 26. Januar dieses Jahres eine Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit geführt zu haben.
Dies ist nach dem Waffengesetz ohne den so genannten Kleinen Waffenschein nicht zulässig. Obwohl die Schreckschusswaffe für Erwachsene frei verkäuflich ist, darf sie ohne Berechtigung nur in der eigenen Wohnung oder einem eingezäunten Grundstück verwendet werden. Sichergestellt wurde die Waffe bei dem 26-Jährigen. Als Besitzer der Waffe gab sich hingegen der 22-Jährige aus.
Gegen den 26-Jährigen lagen im Bundeszentralregister schon acht Einträge vor, überwiegend aus seiner Jugendzeit, darunter wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Die Verurteilungen hatten bereits zu langjährigen Jugendstrafen geführt, die inzwischen erledigt sind. Gegen den 22-Jährigen lag ein Eintrag vor, weil er unter Alkoholeinfluss am Steuer eines Fahrzeugs gesessen hatte.
Vor dem Gericht gab der 26-Jährige zu Protokoll, dass er eine Berufsausbildung begonnen habe und dafür auch ein Entgelt erhalte. Sein 22-jähriger Bruder ist hingegen arbeitssuchend und auf Hartz IV angewiesen. Nach der Anhörung der beiden Angeklagten plädierte die Staatsanwältin dafür, für den 26-Jährigen eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je zehn Euro und für den 22-Jährigen eine Strafe von 50 Geldstrafen zu je zehn Euro zu verhängen. Das Gericht hielt diese Strafe für angemessen. Da beide Seiten auf Rechtsmittel verzichten, ist das Urteil gültig.