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Trotz gesicherter augenärztlicher Diagnose Bruder ist fassungslos: Behörde lehnt Blindengeld für eine schwerstbehinderte Frau aus Wohlsdorf ab

Wie das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt seine Entscheidung begründet, warum sie kein Einzelfall ist und warum der Autor meint, dass der Staat sich schämen sollte.

Von Torsten Adam 06.09.2025, 06:09
Karsten Flügel kümmert sich rund um die Uhr aufopferungsvoll und mit großer Herzlichkeit um seine von Geburt an schwerstbehinderte Schwester Kerstin. Der Krankenpfleger hat dafür seinen Job aufgegeben und kämpft nun für die Rechte der von Geburt an Schwerstbehinderten.
Karsten Flügel kümmert sich rund um die Uhr aufopferungsvoll und mit großer Herzlichkeit um seine von Geburt an schwerstbehinderte Schwester Kerstin. Der Krankenpfleger hat dafür seinen Job aufgegeben und kämpft nun für die Rechte der von Geburt an Schwerstbehinderten. (Foto: Engelbert Pülicher)

Bernburg/MZ. - Als Karsten Flügel zum Bescheid des Landesverwaltungsamts greift, wird er emotional. „Ich hätte solch eine Entscheidung nicht für möglich gehalten, trotz der Warnung der Augenärzte“, sagt der Wohlsdorfer mit bebender Stimme. Die Behörde hat den Antrag, seiner schwerstbehinderten Schwester Kerstin Blindengeld zu gewähren, abgelehnt. Der 48-jährige Krankenpfleger, der seinen Job aufgab, um sich zu Hause ständig um seine sieben Jahre jüngere Schwester kümmern zu können, will sich damit nicht abfinden. Er hat inzwischen Widerspruch eingelegt und eine Beschwerde an die Amtsleitung geschrieben.