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Verkehr Verkehr: Be- und Entladen ist erlaubt

22.06.2012, 15:53

Frose/MZ. - Beim eingeschränkten Halteverbot darf zum Ein- und Aussteigen für drei Minuten angehalten werden. Den unmittelbaren Wirkungskreis des Fahrzeuges darf der Fahrer allerdings nicht verlassen, denn sonst handelt es sich ums Parken. Dafür darf auch länger als drei Minuten be- und entladen werden, solange dies zügig durchgeführt also keine Pause gemacht wird.

Wer dagegen verstößt und erwischt wird, der muss laut Bußgeldliste mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.