Sauberes Quedlinburg Sauberes Quedlinburg: Wer klebt, ist meist nicht im Unrecht
Quedlinburg/MZ. - Immer wieder erregen sich Bürger über wildes Plakatieren an unbewohnten Häusern oder an technischen Anlagen, wie Trafohäuschen. Die Stadtverwaltung müsste eingreifen und nicht gewähren lassen. Die Möglichkeiten sind aber begrenzt und die Rechtslage ist eindeutig, betont Birgit Voigt. Nur Werbeträger im öffentlichen Raum unterliegen der Sondernutzungssatzung, die vom Stadtrat beschlossen wurde, und sind somit gebührenpflichtig. Das betrifft unter anderem Aufsteller. Ausgenommen sind dabei, wie jetzt gerade an vielen Straßen zu sehen war, Wahlwerbung der Parteien und Vereinigungen. Doch auch da gibt es klare Richtlinien, die aber nicht immer eingehalten werden. Unter anderem dürfen keine Plakattafeln an Verkehrsschildern oder an Brückengeländern befestigt werden. Das Anbringen an Bäumen verbietet der Naturschutz bzw. die Baumschutzsatzung. Verfassungsfeindliche Inhalte setzen alle Rechte außer Kraft und werden entfernt. Plakate an Hauswände können bei denkmalgeschützten Gebäuden beanstandet werden. "Grundsätzlich ist aber der Eigentümer verantwortlich", betont Birgit Voigt. Sein Ja-Wort für eine Plakatierung gilt, ohne dass die zuständigen Stellen eingreifen können, auch wenn das Stadtbild nicht gerade positiv beeinflusst wird, wie an einem markanten Abrisshaus mitten in Quedlinburg täglich zu sehen ist. Eigentümer von Gebäuden und technischen Anlagen können bei Verunreinigungen durch ungenehmigtes Plakatieren zwar Strafantrag stellen, doch der Erfolg ist meist gering. Den Schuldigen zu finden, erweist sich als schwierig, da die Plakate oft nicht von dem angeklebt werden, der eine Veranstaltung durchführt. Oft sind Werbefirmen beauftragt mit Sitz irgendwo weit weg. So bleibt nur das Entfernen auf eigene Kosten.
"Es ist in etwa wie mit dem Besprühen von Wänden", klagt die Fachbereichsleiterin und lässt einen relativ schlecht ausgeloteten rechtsfreien Raum erkennen. Gesetzlich tendiere die Handhabe gegen Null. Chancen bestehen nur, wenn einer erwischt wird, wie er zum Beispiel technische Anlagen oder auch Straßenlaternen beklebt. Doch das ist genauso Zufall, wie die zu überraschen, die meinen, Papierkörbe wären ihre privaten Mülltonnen.
Genügend Werbeträger stehen eigentlich in der Stadt zur Verfügung oder können aufgestellt werden, doch das kostet etwas. So gibt es im Stadtgebiet noch rund 20 Litfasssäulen, die immerhin so etwas besonderes darstellen, dass sie unter Denkmalschutz gestellt wurden. Diese Säulen sind von der Stadt einem Betreiber übertragen worden, der auch für Ordnung sorgt.