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  7. Ukrainische Flüchtlinge: Salzlandkreis muss Altersgrundsicherung an Personen ab 57 Jahren zahlen

Sozialleistungen im Rentenalter Salzlandkreis muss Altersgrundsicherung an ukrainische Flüchtlinge ab 57 Jahren zahlen

Ein Bezug von Leistungen im früheren Alter ist möglich, da in der Ukraine die Altersrente schon ab dem 57. Lebensjahr möglich sei. Dies sorgt für Unmut im Sozialausschuss.

Von Sabine Lindenau Aktualisiert: 02.12.2022, 18:02
Flüchtlinge aus der Ukraine, die in ihrer Heimat schon ab 57 Jahren Anspruch auf Altersrente haben, haben auch im Salzlandkreis Ansprüche auf spezielle Sozialleistungen.
Flüchtlinge aus der Ukraine, die in ihrer Heimat schon ab 57 Jahren Anspruch auf Altersrente haben, haben auch im Salzlandkreis Ansprüche auf spezielle Sozialleistungen. (Symbolbild: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild)

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Aschersleben/VS/MZ - Haben Flüchtlinge aus der Ukraine, die in ihrer Heimat schon ab 57 Jahren Anspruch auf Altersrente haben, auch im Salzlandkreis Ansprüche auf spezielle Sozialleistungen? Im Sozialausschuss des Salzlandkreises kam Verwunderung auf.