Sozialleistungen im Rentenalter Salzlandkreis muss Altersgrundsicherung an ukrainische Flüchtlinge ab 57 Jahren zahlen
Ein Bezug von Leistungen im früheren Alter ist möglich, da in der Ukraine die Altersrente schon ab dem 57. Lebensjahr möglich sei. Dies sorgt für Unmut im Sozialausschuss.
Aktualisiert: 02.12.2022, 18:02
Jetzt digital weiterlesen
Unser digitales Angebot bietet Ihnen Zugang zu allen exklusiven Inhalten auf MZ.de sowie zur digitalen Zeitung.
4 Wochen für 0,00 €
Jetzt registrieren und 4 Wochen digital lesen.
Wenn Sie bereits Zeitungs-Abonnent sind, können Sie die digitale Zeitung >>HIER<< bestellen.
Aschersleben/VS/MZ - Haben Flüchtlinge aus der Ukraine, die in ihrer Heimat schon ab 57 Jahren Anspruch auf Altersrente haben, auch im Salzlandkreis Ansprüche auf spezielle Sozialleistungen? Im Sozialausschuss des Salzlandkreises kam Verwunderung auf.