Prozess am Amtsgericht Aschersleben Prozess am Amtsgericht Aschersleben: Diebstahl wegen Schwangerschaftsgelüsten

Aschersleben - Der Hausdetektiv wird gar nicht gehört, auch wenn er gerne etwas zum Prozess beigetragen hätte. Weil eine der beiden angeklagten Frauen erst 17 Jahre alt ist, findet der vor dem Jugendrichter statt.
Das Verfahren gegen die beiden Syrerinnen ist gut vorbereitet. Ihnen steht ein vereidigter Dolmetscher zur Seite, die Anklage liegt ausgedruckt in arabischer Sprache vor.
Den beiden Frauen wird vorgeworfen, in einem Ascherslebener Supermarkt gestohlen zu haben. Die Schadensliste, aus der Richter Michael Schöne zitiert, rechnet Pinienkerne, Ü-Eier, Pistazien und Sesamkrokant sowie Instant-Brühe und Salz auf. Während die 29- und 17-Jährige bei den süßen Artikeln nicken, bestreiten sie, Brühe und Salz mitgehen lassen zu haben.
„Ja, sie wollen sich äußern“, übersetzt der Dolmetscher. So berichten die Angeklagten von Waren, die sie im Supermarkt aus den Regalen genommen haben. „Vom schwangerschaftsbedingten Heißhunger getrieben“, hätten sie etwas davon gegessen. Die Verpackungen hätten sie in ihren Stoffbeutel gepackt, um sie an der Kasse zum Bezahlen vorzuzeigen. Jedoch vergaßen sie zu bezahlen und verließen den Markt.
Richter Michael Schöne meint, dass so ein Verhalten wohl auch in Syrien nicht üblich sei. Da eine Frau bisher straffrei gewesen sei, die andere nur einen Eintrag im Strafregister wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsrecht hat, sind sich Anklagevertreterin und Richter einig, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen.
Der Schaden sei mit 31,86 Euro gering, die Frauen erstmals vor den Schranken des Gerichts. (mz)