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Giersleben Giersleben: Bürgerbegehren ist nicht zulässig

Von THORSTEN KÖHLER 01.02.2011, 16:59

GIERSLEBEN/MZ. - Der Gierslebener Gemeinderat hat während seiner jüngsten Sitzung am Montagabend das Bürgerbegehren als nicht zulässig erklärt. Das Votum erfolgte einstimmig. Die Bürgerinitiative "Wir sind Giersleben" strebt ein Bürgerbegehren an, um Giersleben aus der Verbandsgemeinde Saale-Wipper herauszulösen und in die Stadt Aschersleben einzugemeinden.

Der Sitzungssaal im Kommunikationszentrum platzte aus allen Nähten. Zusätzliche Stühle mussten bereitgestellt werden. Das Interesse war sehr groß. Denn auf der Tagesordnung stand die Beratung und Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

Schon im Vorfeld der Gemeinderatssitzung schlugen die Wogen hoch. Die Bürger Gierslebens schienen in zwei Lager gespalten. Das wurde auch während der Sitzung deutlich. Einige Einwohner machten mit Zwischenrufen ihrem Unmut Luft. Bürgermeister Benno Rietsch, der die Versammlung leitete, hatte teilweise Mühe, die Gemüter zu beruhigen.

Die Bürgerinitiative hatte den Antrag auf das Bürgerbegehren am 23. November eingereicht. Auf 41 Seiten wurden 362 Unterschriften gesammelt. Laut Verwaltung waren 345 und 17 ungültig. Für ein Bürgerbegehren hätten knapp 150 Unterschriften gereicht.

Der Antrag ist von der Verwaltung und zwei Anwälten geprüft worden. Diese kamen zur Feststellung, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei. Begründet wurde es mit der Nichteinhaltung von Fristen. Nach der Unterzeichnung und der Genehmigung der Vereinbarung zur Gründung der Verbandsgemeinde, die seit dem 1. Januar 2010 besteht, wurde die Vereinbarung im Oktober 2009 veröffentlicht und damit gültig. Ein Bürgerbegehren hätte in den folgenden sechs Wochen auf den Weg gebracht werden müssen. Diese Frist sei jedoch versäumt worden.

Als weitere Begründung wurde angegeben, dass es keinen Hinweis auf anfallende Kosten bzw. Folgekosten, die bei einer Eingemeindung anfallen würden, und einen Kostendeckungsvorschlag gegeben habe. Somit sei das Bürgerbegehren nicht zulässig. Die Gemeinde Giersleben bleibt damit in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper und wird nicht nach Aschersleben eingemeindet. Gegen diesen Beschluss kann die Bürgerinitiative Widerspruch einlegen.

"Als Verwaltungsleiter habe ich über den Beschluss nicht zu urteilen. Der Verwaltung obliegt nur die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens", erklärt Steffen Globig. "Es gab Probleme, aber den Weg, die Verbandsgemeinde dafür verantwortlich zu machen, ist falsch. Zudem war kaum Zeit, sich aneinander zu gewöhnen", räumte der Verwaltungsleiter ein. "Wir sind nicht verantwortlich, dass ein Bürgerbegehren entstanden ist. Zudem ist es keine gute Lösung für Giersleben."

"Wir sind natürlich nicht zufrieden mit dem Ergebnis", gab Stephan Richter, einer der Initiatoren der Bürgerinitiative unumwunden zu. "Es ist allerdings schon bemerkenswert, dass zwei Anwälte kontrollieren müssen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist", so Richter. Ob gegen den Beschluss Einspruch erhoben wird, ließ er noch offen. "Wir wollen erst abwarten, bis uns der Beschluss zugestellt wird."