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gesetzliche Regelung gesetzliche Regelung: Kein fester Zeitraum für Winterreifenpflicht

02.12.2014, 12:59

Laut Gesetz ist vorgeschrieben, mit welchen Reifen ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte fahren darf. Es sind solche Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften haben als normale Reifen. Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die die eine M+S-Kennung und/oder eine entsprechende Kennzeichnung mit Bergpiktogramm/Schneeflocke tragen, erfüllen diese Anforderung. Seit Dezember 2010 gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Einen festen Zeitraum für die Winterreifenpflicht gibt es nicht.

Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen fährt, begeht einen Verkehrsverstoß, was mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Bei einem Unfall sind 120 Euro und ein Punkt fällig. Bei einer Unfallbeteiligung mit Sommerreifen gilt die Mitschuld und es droht eine Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung.