Geld vom Jobcenter Geld vom Jobcenter: Hartz IV: Was sich für die Betroffenen ändert
Aschersleben - Hartz-IV-Empfänger in der Region Aschersleben können rückwirkend zum 1. Januar mehr Geld für ihre Unterkunft erhalten. Die Maximalsätze, die das Jobcenter an die Bedarfsgemeinschaften zur Begleichung der Kaltmiete und Betriebskosten zahlt, sind gegenüber der bisher geltenden Richtlinie gestiegen. Die Behörde hat - wie angekündigt - ihr sogenanntes schlüssiges Konzept überarbeitet und damit auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) in Kassel reagiert.
Das BSG hatte am 30. Januar das Vorgehen mehrerer Jobcenter bei der Bemessung der Wohnungsmieten von Hartz-IV-Empfängern für unrechtmäßig erklärt. Konkret kritisierten die Richter, dass innerhalb eines Vergleichsraums unterschiedliche Mietkategorien gebildet wurden. Im Salzlandkreis galten bislang in den drei Städten Bernburg, Aschersleben und Schönebeck andere Maximalsätze als im Umland.
Jobcenter-Leiter Thomas Holz kündigte daraufhin gegenüber der MZ eine rechtskonforme Überarbeitung des Konzeptes an, die auch einer juristischen Überprüfung in laufenden Klageverfahren standhalte - eine höhere dreistellige Zahl sei noch nicht entschieden. Diese Neuberechnung liegt seit wenigen Tagen vor und tritt rückwirkend zum Jahresanfang in Kraft.
„Die betroffenen Kunden wurden bereits mit den aktuellen Leistungsbescheiden informiert“, sagte Jobcenter-Sprecherin Rebekka Hartmann
„Die betroffenen Kunden wurden bereits mit den aktuellen Leistungsbescheiden zu einer eventuellen Änderung ihres Leistungsanspruchs informiert“, sagte Jobcenter-Sprecherin Rebekka Hartmann. Die Mitarbeiter würden die Berechnungen fortlaufend überarbeiten, so dass Leistungsberechtigte in den kommenden Monaten entsprechende Änderungsbescheide erhalten.
Welche finanziellen Auswirkungen die neue Richtlinie im Detail für das Jobcenter hat, konnte Rebecca Hartmann noch nicht sagen. Offenbar werden die Ausgaben aber ansteigen. Bislang erstattete die Behörde den 11.500 Bedarfsgemeinschaften im Salzlandkreis jedes Jahr rund 40 Millionen Euro Unterkunftskosten.
Ein Single-Haushalt in Aschersleben erhielt am Jahresanfang noch bis zu 270 Euro für Miete und Betriebskosten. Weil der Salzlandkreis seine Angemessenheitswerte alle zwei Jahre anhand der Entwicklungen des sachsen-anhaltischen Verbraucherpreisindexes anpasst, zahlte das Jobcenter bereits ab 1. März schon höchstens 274,50 Euro an alleinstehende Hartz-IV-Empfänger in Aschersleben.
Während die Obergrenze mit dem überarbeiteten Konzept (siehe Tabelle) für den Altkreis Bernburg nun noch einmal auf 284,50 Euro gestiegen ist, blieb sie im Altkreis Aschersleben bei den 274,50 Euro. „Erst mit dem neuen Konzept gelten für Aschersleben und Bernburg unterschiedliche Werte bezüglich der Ein-Personen-Haushalte“, sagte Rebekka Hartmann.
Einheitlicher Satz im Altkreis
Dieser Maximalsatz gilt jetzt ebenfalls für Singles im Rest des Altkreises Aschersleben. Weil sich auf dem Land schwieriger Miniwohnungen finden lassen, hatte das Jobcenter ihnen zuletzt mit 279,50 Euro bereits fünf Euro mehr zugebilligt als alleinlebenden Bernburgern. Diese Unterscheidung zwischen Stadt und Land ist auf Forderung des Bundessozialgerichts nunmehr Geschichte.
Auch ein Fünf-Personen-Haushalt darf für seine Wohnung jetzt mehr Geld ausgeben - 489,60 Euro. Zuletzt waren die Unterkunftskosten auf 471,60 Euro in Aschersleben und 440,10 Euro im Rest des Altkreises begrenzt.
Innerhalb des Salzlandkreises hat das Jobcenter vier Vergleichsräume gebildet, die sich an den ehemaligen Altkreisgrenzen orientieren. Im Raum Schönebeck werden Hartz-IV-Empfängern die höchsten Unterkunftskosten gewährt, in der Region Staßfurt (außer bei Alleinstehenden) die geringsten.
Wohnungen dürfen durchaus etwas größer sein
Die bewohnten Wohnungen der Hartz-IV-Empfänger dürfen durchaus auch etwas größer sein als die für den angemessenen Wohnraum vorgegebene Größe. „Gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wird die Produkttheorie angewendet, das heißt, die Summe aus der Netto-Kaltmiete je Quadratmeter und den Betriebskosten je Quadratmeter multipliziert mit der angemessenen Wohnfläche ergibt die maximale Brutto-Kaltmiete, die der angemessenen Gesamtmiete entspricht“, heißt es in einer Handlungsanweisung der Behörde.
Hierbei wird nach der Zahl der Personen je Bedarfsgemeinschaft unterschieden. Die angegebene Wohnfläche sei dabei ein Richtwert. Es könne auch eine größere Wohnfläche bewohnt werden, solange die Brutto-Kaltmiete nicht überschritten werde. (mz)